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11. März 2011

Hartz IV: Aufwandspauschalen für Engagierte

Die Aufwandspauschale für Engagierte ist wichtiger Teil der Anerkennung und Wertschätzung für bürgerschaftlich Engagierte. Sie ist kein „Einkommen“, sondern dient der Kostendeckung. Besonders für Menschen mit weniger Geld bietet die Aufwandspauschale deshalb erst die Möglichkeit sich aktiv zu engagieren. Denn schon lange vor dem letzten Freiwilligensurvey wissen wir - Engagement kostet Zeit und Geld!
Abgelegt unter: Bürgerschaftliches Engagement, Positionen

Mit der Neuregelung der Hartz IV- Gesetze durch die Bundesregierung sollte die Aufwandspauschale für Arbeitslosengeld II – Empfängerinnen und Empfänger mit anderen Einkommen gleichgestellt werden und nur bis zu 100 Euro monatlich anrechnungsfrei bleiben. Dies hätte das Engagement vieler ALG II -EmpfängerInnen gefährdet und zu weiterer sozialer Ausgrenzung geführt, denn sie können keine zusätzlichen finanziellen Mittel für ihr Engagement aufbringen.

Bündnis 90/ Die Grünen haben sich nicht erst seit dem Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für Menschen, die kein Geld haben eingesetzt. Im Vermittlungsausschuss konnten wir gemeinsam erreichen, dass die Aufwandspauschale zukünftig doch nicht auf ALG II angerechnet wird (§11 Absatz 1 und §11b Absatz 2 SGB II). Die Neuregelung sieht nun einen Freibetrag für Engagierte in Höhe von 175 Euro monatlich vor. Ob darüber hinaus Befreiungen von der Anrechnung von Aufwendungsentschädigungen im ALG II für kommunale MandatsträgerInnen weiterhin einer individuellen Prüfung unterliegen, lassen wir zur Zeit noch prüfen.“