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Abfall und Abwasser auch künftig ohne Umsatzsteuer
Die von Union und FDP geplante steuerliche Gleichstellung von privaten und kommunalen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer ist offenbar vom Tisch.
Die Einführung einer Umsatzsteurpflicht auf Abfall und Abwasser hätte eine Gebührenerhöhung um bis zu 19 % zur Folge.
Wettbewerbsgleichheit darf nicht nur unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten gesehen werden. Private Unternehmen fungieren nicht wie die öffentlich-rechtlichen Entsorger als Garantiegeber für Entsorgungssicherheit. Sie können die Sahne abschöpfen und sich aus dem Geschäft zurückziehen, wenn es nicht mehr lukrativ ist. die Lasten und das Risiko verbleiben letztlich in der Kommune bzw. im öffentlich-rechtlichen Unternehmen, das den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber eine angemessene Beitragshöhe sichern muss.
Darüberhinaus sind kommunale Unternehmen, sofern sie in Tätigkeitsbereichen der Privaten aktiv sind, schon heute ebenso steuerpflichtig wie die privaten Unternehmen.
Mehr dazu in der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage BT-Ds. 17/1252 - Fragen 15 ff.







