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25. September 2008

Altersgrenzen aufheben

Diskriminierende Altersgrenzen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements aufheben

Eine wichtige Möglichkeit für die Beteiligung Älterer an der Gesellschaft ist das bürgerschaftliche Engagement. Diese besondere Form der gesellschaftlichen Teilhabe stellt gerade im demografischen Wandel ein wichtiges Element für eine solidarische und soziale Gesellschaft dar. Eine tatsächliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Engagement Älterer ist dringend notwendig. Leuchttürme und Modellprojekte reichen nicht aus, notwendig ist eine Ausbau der Infrastruktur und deren langfristige Sicherung.
Möglichkeiten, die gewünschten Lebensentwürfe umzusetzen, müssen für Jede und Jeden - unabhängig vom Alter - gegeben sein. Die bestehenden Altersgrenzen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements sollen abgebaut werden und die Beteiligungsmöglichkeiten erweitert werden. Wir fordern zudem explizit, dass ein Entwurf zur Änderung des Paragraphen 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorgelegt wird, nach dem die bestehende obere Altersgrenze für Schöffinnen und Schöffen aufgehoben wird.

09-25_A_Altergrenzen-aufheben.pdf 09-25 A Altergrenzen-aufheben (Größe: 58 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 16.10.08)