Bundesregierung verweigert Antwort zu steuerlichen Mindereinnahmen der Gemeinden durch Konjunkturpakete
Das war glatt gelogen. Denn das IMK hat die Kostenanalysen der Bundesregierung aus den entsprechenden Gesetzesentwürfen als Datengrundlage benutzt. Jeder Interessierte kann sich seit Wochen auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums über die erwartbaren Kosten des Bürgerentlastungsgesetzes informieren. Gleiches gilt für die Steuerausfälle für die Gemeinden, die in den beiden Konjunkturpaketen beschlossen wurde.
Statt selbst veröffentlichte Zahlen vorzulegen, redet sich die Bundesregierung heraus und macht die Berechnungen des IMK schlecht. Man könne nicht einfach die Steuerausfälle mit den Investitionshilfen für die Kommunen verrechnen. Die makroökonomischen Effekte der Investitionen seien zu berücksichtigen. Das ist richtig, aber dies war nicht die Intention des IMK. Und selbst in eine makroökonomische Betrachtung, d. h. Wirkung der zusätzlichen Investitionen auf die Konjunktur, muss das einfließen, was als Impuls bei den Kommunen netto, also unter dem Strich bleibt.







