Suchen

Suche in http://britta-hasselmann.de/
GRÜNE Bundestagsfraktion
BIODIVERSITÄT 2020
Themenspecial Euro
Grüne Politik für Menschen mit Behinderung
Britta bei Facebook
Link zum Artikel über den Nationalpark Teutoburger Wald-Senne
11. Februar 2009

Bundesregierung verweigert Antwort zu steuerlichen Mindereinnahmen der Gemeinden durch Konjunkturpakete

Die Bundesregierung ist offenbar nicht in der Lage, zu berechnen, was den Städten und Gemeinden nach Abzug der in den Konjunkturpaketen beschlossenen Steuererleichterungen. In der Antwort auf eine mündliche Anfrage von mir weist das Bundesfinanzministerium weist eine entsprechende Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) zurück, kann aber angeblich selbst keine Mindereinnahmen für die Kommunen aus den Gesetzen berechnen. D.h. die Bundesregierung konnte angeblich nicht sagen, was unter dem Strich für die Kommunen herauskommt, wenn man - wie das IMK - die Steuerausfälle von den im Konjunkturpaket II beschlossenen Investitionshilfen in Abzug bringt. Auf Nachfrage von mir wurde eine Zahl von 2 Mrd. Euro genannt. Die muss natürlich jährlich, d.h. für 2009 und 2010 angesetzt werden. Auch welche Mindereinnahmen in 2010 durch die verbesserte Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (sog. Bürgerentlastungsgesetz) entstehen, konnte das Bundesfinanzministerium angeblich nicht beziffern.

Das war glatt gelogen. Denn das IMK hat die Kostenanalysen der Bundesregierung aus den entsprechenden Gesetzesentwürfen als Datengrundlage benutzt. Jeder Interessierte kann sich seit Wochen auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums über die erwartbaren Kosten des Bürgerentlastungsgesetzes informieren. Gleiches gilt für die Steuerausfälle für die Gemeinden, die in den beiden Konjunkturpaketen beschlossen wurde.

 

Statt selbst veröffentlichte Zahlen vorzulegen, redet sich die Bundesregierung heraus und macht die Berechnungen des IMK schlecht. Man könne nicht einfach die Steuerausfälle mit den Investitionshilfen für die Kommunen verrechnen. Die makroökonomischen Effekte der Investitionen seien zu berücksichtigen. Das ist richtig, aber dies war nicht die Intention des IMK. Und selbst in eine makroökonomische Betrachtung, d. h. Wirkung der zusätzlichen Investitionen auf die Konjunktur, muss das einfließen, was als Impuls bei den Kommunen netto, also unter dem Strich bleibt.

02-11_ProtokollFrageKonjunkturpaket.pdf 02-11 ProtokollFrageKonjunktur... (Größe: 611 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)