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29. September 2010

Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten im Arbeitslosengeld II verhindern!

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag wende ich mich gegen die Pläne der Bundesregierung, trotz Kostensteigerungen erneut die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung von ALG II-Beziehenden einzufrieren. Ich kritisiere außerdem den Versuch, über den Erlass von Satzungen es künftig den Kommunen zu erlauben, selbst über die Angemessenheit der Unterkunftskosten zu entscheiden.

Die Kommunen müssen seit 2008 Ausgabensteigerungen bei den Unterkunftsleistungen für ALG II-Beziehende von rd. 1,5 Mrd. Euro allein bestreiten, da der Bund im gleichen Zeitraum alljährlich seinen Bundesanteil reduzierte.

Weitere Kostensteigerungen rollen schon im nächsten Jahr auf die Kommunen zu, weil der Bund zu Lasten der Kommunen den Bundeshaushalt saniert. So wird im Bundeshaushalt der Heizkostenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz und das Kinderwohngeld im SGB II gestrichen. Beides wird direkt zu Erhöhungen der Unterkunftskosten in den Kommunen führen.

Zugleich soll den Landkreisen und kreisfreien Städten über ein Satzungsrecht die Möglichkeit eingeräumt werden, den immer stärkeren Kostendruck auf die HilfeempfängerInnen abzuwälzen. Manch eine LeistungsempfängerIn wird dann gezwungen sein, die Differenz zwischen der neuen Unterkunftspauschale und ihrer Miete aus dem Regelsatz zu bezahlen. Die angekündigte minimale Erhöhung des Regelsatzes um 5 Euro wird kaum reichen, um diese Lücke zu schließen. 

Wir fordern die Bundesregierung auf:

 

   1. Unverzüglich die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss des Deutschen
       Bundestages und des Bundesrates wieder aufzunehmen und sich dafür
       einzusetzen, dass:

        a)  Die Bundesbeteiligung entsprechend der tatsächlichen Entwicklung
             der Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II
             berechnet wird und dementsprechend die Bundesbeteiligungen für das
             Jahr 2010 auf 35,8 Prozent für den Bundeshaushalt 2011 auf 37,7
             Prozent festzulegen.

        b)  Die seit dem Jahr 2007 geltenden Sonderquoten für die Bundesländer
             Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aufgehoben werden und der
             Bundesanteil wieder auf alle Bundesländer gleich verteilt wird.

   2. Den Kostendruck in den Kommunen nicht auf die Hilfebedürftigen
       abzuwälzen und auf Maßnahmen – wie das geplante kommunale
       Satzungsrecht oder die Pauschalierung der Unterkunfts­leistungen zu
       verzichten.

   3. Durch die zügige Einführung von Mindestlöhnen und die Absenkung der
       Sozialversicherungsbeiträge für kleine Einkommen dafür zu sorgen, dass
       Menschen mit geringerem Einkommen in Zukunft nicht mehr auf
       ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen sind und die Kommunen von
       den erheblichen Lasten der Unterkunftskosten der so genannten
       Aufstockerinnen bzw. Aufstocker befreit werden.

 

Zum Sachverhalt siehe auch den beigefügten Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 7.10.2010

100928AntragKdU_01.pdf 100928Antrag Kd U 01 (Größe: 92 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)
101007SZTeuresWohnen.pdf 101007SZTeures Wohnen (Größe: 140 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)