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25. November 2011

Bundeskinderschutzgesetz

Bereits vor wenigen Wochen haben wir an dieser Stelle über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kinderschutz berichtet. Schon damals bemängelten wir die unzureichende Kostenschätzung für die Kommunen. Außer einer vagen allgemeinen Kostenschätzung von 90 Millionen Euro im ersten Jahr und 60 Millionen Euro in den Folgejahren für Länder und Kommunen sind keine Details im Gesetzentwurf aufgeführt.

 

Das Gesetz war im Bundestag mit Stimmen von CDU, CSU und FDP beschossen. Infolge ungeklärter Finanzierungsfragen versagten die Länder im Bundesrat dem Gesetz die Zustimmung und riefen den Vermittlungsausschuss an. Umstritten ist vor allem die Anschubfinanzierung für die Initiative Familienhebammen. Die Länder fordern, dass der Bund und die Krankenkassen dauerhaft zur Finanzierung von Familienhebammen beitragen. Das Familienministerium hat es jedoch – wie bei vielen seiner Modellprojekte – für das Modellprojekt Familienhebammen bisher nicht geschafft, eine fortlaufende Finanzierung zu klären. Anstatt im Vorfeld mit den Ländern über Möglichkeiten der nachhaltigen Umsetzung und dauerhaften Finanzierung zu sprechen, wurde ein Modellprojekt in Höhe von 30 Millionen Euro mit begrenzter Laufzeit initiiert. In unserem Antrag fordern wir, dass die Initiative verstetigt wird und der Bund dauerhaft 30 Millionen Euro beiträgt. Bund und Länder führen derzeit Gespräche, um eine Einigung zu erzielen. Schließlich sollte die dringend benötigte Verbesserung des Kinderschutzes nicht hinausgezögert werden.