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31. März 2009

Koalition zieht Öffentlich Private Partnerschaften der interkommunalen Kooperation vor

Die EU-Kommission bezieht verstärkt vergaberechtlich die Zusammenarbeit zwischen kommunalen Organisationen in die europaweite Ausschreibungspflicht ein. Sie treiben damit die Privatisierung öffentlicher Leistungen voran. Solche kommunalen Zusammenschlüsse sind jedoch eine rein organisatorische Entscheidung. Gerade in strukturschwachen Regionen sind sie ein zwingendes ökonomisches Erfordernis geworden, um Leistungen der Daseinsvorsorge wirtschaftlich erbringen zu können. SPD und Union ziehen offenbar Öffentlich-Private-Partnerschaften der interkommunalen Zusammenarbeit vor. Sie wirken weder auf die EU-Kommission ein, noch haben sie bei der Reform des Vergaberechtes im Dezember 2008 für eine rechtliche Klarstellung der kommunalen Kooperationen gesorgt. Die unterlassene Hilfestellung der Koalitionsfraktionen leistet einem faktischen Privatisierungszwang Vorschub. Um den Kommunen die erforderliche Rechtssicherheit zu gewähren, muss jetzt dringend auf EU- und Bundesebene für eine rechtliche Klarstellung zugunsten der interkommunalen Zusammenarbeit gesorgt werden.
Abgelegt unter: Reden, Kommunales

Zur 2./3. Lesung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen „Sicherung der interkommunalen Zusammenarbeit“ am 27.03.2009 - Ds. 16/9443


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben heute abschließend einen Antrag zu verhandeln, der zum Ziel hat, die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Kommunen ohne Beteiligung privater Unternehmen – also die Kooperationen zwischen 100 %igen kommunalen Trägern wieder auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Wir Grüne sind uns mit den Bundesländern einig, dass es sich um ein drängendes Problem handelt, schließlich geht es um die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, die gerade in diesen krisengeschüttelten Zeiten einen besonderen Stellenwert für Bürgerinnen und Bürger hat. Vor allem in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist die Kooperation zwischen kommunalen Trägern inzwischen ein zwingendes Erfordernis geworden, um öffentliche Leistungen - von der Wasserversorgung bis zu den Volkshochschulen - wirtschaftlich erbringen zu können. Gerade in diesen Regionen, in denen die demografische Entwicklung schon heute ihre Spuren hinterlässt, ist es für die Kommunen wichtig, bei der Erbringung ihrer öffentlichen Dienstleistungen Synergieeffekte zu nutzen.

Die EU-Kommission und der EuGH beziehen – wie sie wissen - verstärkt vergaberechtlich die Zusammenarbeit zwischen kommunalen Organisationen in die europaweite Ausschreibungspflicht ein. Solche kommunalen Zusammenschlüsse sind jedoch eine rein organisatorische Entscheidung. Deshalb brauchen wir jetzt endlich eine klarstellende Regelung, sowohl im EU-Recht als auch auf Bundes- und Landesebene. Und hier, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD und Union, haben Sie ganz offensichtlich ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Was ist denn aus der Zusage des Kollegen Dr. Nüßlein in der ersten Lesung dieses Antrags geworden, die Koalition regele das Problem schon mit einer Negativdefinition in § 99 Abs. 1 Satz 2 GWB? Nichts dergleichen wurde umgesetzt. Die besagte Regelung, die noch im Regierungsentwurf zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthalten war, und ein weiterer Schritt in Richtung Rechtsklarheit über interkommunale Zusammenarbeit gewesen wäre, wurde kurz vor Verabschiedung der Vergaberechtsnovelle im Dezember 2008 wieder gestrichen. Union und SPD lassen sich vor den Karren mancher Wirtschaftsverbände spannen und leisten mit ihrer unterlassenen Hilfestellung für die kommunale Zusammenarbeit einem faktischen Privatisierungszwang für öffentliche Dienstleistungen Vorschub. Sogar die Aufforderung ihrer Parteikollegen in der Bundesratessitzung vom 13.02.2009 die Negativdefinition in § 99 GWG wieder aufzunehmen lassen sie ungerührt verhallen, und belassen es bei bestehenden Rechtsunsicherheit für kooperationswillige Kommunen.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, Sie lassen hier die Städte und Gemeinden im Stich. Mit Ihrer Weigerung eine rechtliche Klarstellung zugunsten interkommunaler Zusammenarbeit ohne Beteiligung Privater auf den Weg zu bringen, verhindern sie auch eine eindeutige Abgrenzung zu den Öffentlich Privaten Partnerschaften. Sie setzen mit Ihrer in dieser Sitzungswoche eingebrachten Initiative „Faire Wettbewerbsbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften“ gezielt Prioritäten für Öffentlich Private Partnerschaften. Während Sie die von uns geforderten Programme zur Unterstützung kommunaler Kooperationen verweigern, fördern Sie aktiv Modellprojekte für Öffentlich Private Partnerschaften. Wir Grüne sind nicht prinzipiell gegen Öffentlich Private Partnerschaften, wenn sie transparent und so ausgestaltet sind, dass die Kontrolle des öffentlichen Auftraggebers eindeutig gegeben ist. Außerdem muss sichergestellt sein, dass nicht Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Wenn Sie jetzt jedoch das Tor für Öffentlich Private Partnerschaften weit öffnen und es für die interkommunale Zusammenarbeit schließen, dann treiben Sie die Kommunen offensiv in die Privatisierung. Sie missachten damit ganz empfindlich das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesen krisenhaften Zeiten, lieber auf öffentliche Dienstleistungen der Kommunen verlassen.

Im Einklang mit ihren Kolleginnen und Kollegen in den Ländern fordere ich Sie auf, jetzt umgehend die ursprünglich geplante rechtliche Klarstellung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Weg zu bringen und die erforderliche Rechtssicherheit für interkommunale Zusammenarbeit zu schaffen. Zudem müssen Sie auf EU-Ebene darauf hinarbeiten, dass eine sekundärrechtliche Klarstellung zugunsten der interkommunalen Zusammenarbeit erfolgt. Kurz: stimmen Sie unserem Antrag zu!