Suchen

Suche in http://britta-hasselmann.de/
GRÜNE Bundestagsfraktion
BIODIVERSITÄT 2020
Themenspecial Euro
Grüne Politik für Menschen mit Behinderung
Britta bei Facebook
Link zum Artikel über den Nationalpark Teutoburger Wald-Senne
5. März 2009

„Rechtsklarheit und Transparenz schaffen – Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen kommunaler Gesellschaften bundesrechtlich eindeutig normieren“

Immer mehr Aufgaben der Daseinsvorsorge von der Wasserversorgung bis zur Abfallbeseitigung haben Städte und Gemeinden in Gesellschaften - GmbHs oder Aktiengesellschaften - überführt. Für diese Gesellschaften schreibt das Gesellschaftsrecht vor, dass deren Aufsichtsratssitzungen nicht-öffentlich tagen. Deshalb können wichtige kommunale Entscheidungen getroffen werden, über die die Öffentlichkeit und die Gemeinderäte nur unzulänglich informiert werden. Solche intransparenten Entscheidungen sind das Gegenteil von dem, was gelebte Demokratie vor Ort braucht, nämlich Transparenz und Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Wir fordern deshalb Rechtsklarheit zu schaffen und das Gesellschaftsrecht dahingehend zu ändern, dass die Aufsichtsgremien kommunaler Gesellschaften in privater Rechtsform künftig öffentlich tagen dürfen. Union und SPD sehen jedoch nach wie vor keinen Regelungsbedarf. Mehr dazu in meiner Rede im Deutschen Bundestag vom 5. März 2009
Abgelegt unter: Reden, Kommunales

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir verhandeln heute einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen der das Ziel hat, die die demokratische Willensbildung und die politische Steuerungsfähigkeit in den Städten und Gemeinden zu stärken. Wir alle wissen: Ein Grundpfeiler des demokratischen Systems ist die Öffentlichkeit und Transparenz von politischen Entscheidungen. Diese Transparenz ist vor dem Hintergrund, dass immer mehr kommunale Aufgaben - von der Wasser- und Stromversorgung bis zur Wirtschaftsförderung - in Gesellschaften des Privatrechtes überführt wurden, kontinuierlich beschränkt worden. Für diese Ausgliederungen ist das Gesellschaftsrecht anzuwenden, welches nach herrschender Rechtsauffassung zwingend vorschreibt, dass Aufsichtsräte - in denen meist nur Vertreter der großen Ratsfraktionen vertreten sind - nicht öffentlich tagen. Auf diese Weise werden zentrale Entscheidungen für die Gemeinschaft vor Ort – wie z.B. die Erhöhung von Preisen für Strom, Wasser und den öffentlichen Nahverkehr - ohne Öffentlichkeit getroffen.

Für die ehrenamtlich tätigen Mandatsträger in den Stadt- und Gemeinderäten heißt dies, dass sie als Mitglied kleiner Fraktionen oder Wählergemeinschaften keine oder nicht ausreichende Informationen erhalten. Sie erlangen oftmals erst dann über die Beschlüsse und Diskussionen in den kommunalen Gesellschaften Kenntnis, wenn das „Kind bereits in den Brunnen“ und Fehlentscheidungen offen zu Tage getreten sind.

Gleiches gilt für die örtlichen Medien, die als weitere Stütze der örtlichen Demokratie damit ebenfalls nicht ihre Kontrollfunktion ausüben können. Mangelnde Transparenz führt zu Klüngel und leider auch zu Korruption, was wiederum die Politikverdrossenheit unter den Bürgerinnen und Bürgern schürt.

Aber auch die Vertreter größerer Fraktionen in den Aufsichtsräten bewegen sich nicht selten auf rechtlich unsicherem Terrain, wenn sie ihren Fraktionen über Beschlüsse und Vorgänge aus den Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften berichten. Denn es ist nicht immer ganz einwandfrei einzuschätzen, ob es sich möglicherweise um Geschäftsgeheimnisse der kommunalen Gesellschaften handelt.

Auch Sie wehrte Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD sollten sich der Ernsthaftigkeit dieses Problems bewusst werden. Sie sägen selbst auf dem Ast auf dem Sie sitzen, wenn Sie sich weiterhin weigern, für eine rechtliche Klarstellung zugunsten der Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen kommunalen Gesellschaften zu sorgen. Denn Sie als Vertreter auch nicht mehr ganz so großer Volksparteien scheint nur auf den ersten Blick das Problem nicht zu treffen, da sie aufgrund ihrer Fraktionsstärke in den örtlichen Aufsichtsratsgremien vertreten sind und Informationen an erster Stelle erhalten. Diese kurzsichtige Perspektive wird sich über kurz oder lang rächen. Denn die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger trifft schließlich auch Sie und so manch ein Korruptionsverdacht fällt auch auf Ihre Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zurück.

Sie kennen die Problematik bereits aus einer Initiative der FDP, die wir im Juni letzten Jahres verhandelten. Während die FDP in Wahrheit den „echten“ Privatisierungen den Vorrang gibt, also öffentliche Aufgaben völlig intransparent durch Private erledigen lassen will, gehen wir Grüne mit unserem Antrag weiter: Wir wollen, dass auch Gesellschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung öffentlich tagen dürfen. Im Gegensatz zur FDP wollen wir die Bundesregierung auch nicht nur prüfen lassen. Wir machen konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung einer gesetzlichen Lösung, die sowohl möglichen schützenswerten Geschäftsgeheimnissen der Gesellschaften als auch dem öffentlichen Interesse Rechnung trägt.

Sehr verehrter Kollege Stadler von der FDP, erlauben Sie mir zum Schluss noch einen Hinweis: Sie nutzen den hier zur Debatte stehenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen um ihn am 23.02.2009 als „Passauer Antrag“ in der Passauer Neuen Presse abzufeiern. Mir fehlen zu einem solchen Vorgehen, das gegen jedwede politische Fairness verstößt, schlicht und ergreifend die Worte. Wenn Sie es jedoch nötig haben, sich mit grünen Federn zu schmücken, dann fordere ich sie auf, unserem Antrag uneingeschränkt zuzustimmen und sich künftig in ihrer Fraktion gegen intransparente Vollprivatisierungen öffentlicher Aufgaben auszusprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union und SPD, nehmen Sie unsere lösungsorientierten Vorschläge auf und schützen auch Sie ihre ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vor Ort in den Städten und Gemeinden und stellen sie Rechtsklarheit für die Öffentlichkeit von Aufsichtsgremien in kommunalen Gesellschaften im Sinne unseres Antrags her.