Zielgenaue Instrumente zur aufgabengerechten Finanzausstattung von Kommunen
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das hier zur Debatte stehende Anliegen der Fraktion DIE LINKE ist im Grundsatz richtig – der Bund kann und muss zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beitragen.
Viele der Vorschläge sind jedoch nicht zielgenau. Sie folgen dem Prinzip der Gießkanne, anstatt die knappen Mittel dort hinzuleiten, wo wir sie am Nötigsten brauchen: bei den finanzschwachen Kommunen. Leider rücken die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKEN mit ihrer „Ich-Wünsch-Mir-Was-Haltung“ ein ernsthaftes Problem – nämlich die Finanzkrise vieler Kommunen - in ein falsches Licht.
Die Vorschläge machen deutlich, dass DIE LINKE noch nicht begriffen hat, dass es bei der Finanzlage der Städte und Gemeinden hier nicht um einen Ost-West-Konflikt geht, sondern um strukturschwache Regionen und finanzschwache Kommunen insgesamt.
Lassen Sie mich dies anhand von drei Beispielen aus dem Forderungskatalog der LINKEN erläutern:
So fordert DIE LINKE die Einführung einer kommunalen Investitionspauschale des Bundes für Ostdeutschland und für finanzschwache Kommunen in Westdeutschland. Warum fordert sie solche Mittel nicht gezielt für finanzschwache Kommunen in Ost und West? Was ist mit den Wachstumszentren in Dresden und Leipzig? Die Situation von Kommunen im Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist in vielen Fällen wesentlich bedrohlicher – wie der kommunale Finanz- und Schuldenreport der Bertelsmann-Stiftung zeigt . Zugegeben: Viele ostdeutsche Kommunen in strukturschwachen Regionen leiden in besonderem Maße unter Bevölkerungsverlusten. Dies rechtfertigt aber nicht, die Neuen Bundesländer pauschal zu berücksichtigen. Hier produzieren Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, ein erhebliches Legitimationsdefizit.
Sie fordern außerdem Städte, Gemeinden und Landkreise für fünf Jahre von Zins- und Tilgungsverpflichtungen zu entlasten. Warum gleich alle? Warum nicht nur die Städte und Gemeinden, die sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien können? Warum auch die umlagefinanzierten Landkreise? Wenn deren Mitgliedsgemeinden konsolidiert sind, geht es auch den Landkreisen besser.
Wir Grüne haben in unseren Vorschlägen zur Föderalismusreform aufgezeigt, wie man zielgenau den besonders finanzschwachen Kommunen eine Altschuldenhilfe gewähren kann. Offenbar ist dieser Antrag hier nicht mit den eigenen Forderungen der LINKEN zur Föderalismusreform II abgestimmt. Hier gab es in Teilen Übereinstimmung zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE in der Frage der Stärkung der kommunalen Finanzausstattung. Beispielsweise bei der Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Kommunen und einer Altschuldenhilfe auch für Kommunen. Davon ist hier keine Rede.
Ebenso wirkt die geforderte Abschaffung der Gewerbesteuerumlage nach dem Gießkannenprinzip. Sie berücksichtigt nicht die wachsende Kluft zwischen armen und reichen Kommunen, die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise noch einmal verstärkt wird. Eine Abschaffung der Gewerbesteuerumlage, würde den Kommunen zwar mehr Geld ins Säckel spülen, aber die Kommunen, die es am Nötigsten hätten, die finanzschwachen Kommunen in den strukturschwachen Regionen, profitieren am Wenigsten davon, weil sie weniger Gewerbesteuereinnahmen haben.
Falsch und mutlos ist aber auch die Haltung von Union und SPD, die meinen, man könne bei der Gewerbesteuer die Hände in den Schoß legen. Wir müssen die Gewerbesteuereinnahmen noch mehr verstetigen und sie nachhaltiger und gerechter gestalten. Dazu haben wir Grüne bereits im Jahre 2003 Vorschläge für eine „kommunale Wirtschaftssteuer“ vorgelegt mit der die Bemessungsgrundlage der bisherigen Gewerbesteuer verbreitert wird. Auch Freiberufler sollen in die Gewerbesteuerpflicht einbezogen werden. Das vermeidet wirtschaftlich oft nicht nachvollziehbare Abgrenzungsprobleme und schafft faire Wettbewerbsbedingungen.
Leider haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, es versäumt, bei der Föderalismusreform II die nötigen Weichenstellungen für die Kommunen und deren Finanzausstattung zu treffen. Vor dem Hintergrund zunehmender räumlicher Disparitäten, der wachsenden Kluft zwischen armen und reichen Kommunen muss eine Reform der föderalen Strukturen von den Wurzeln – also den Städten und Gemeinden - her gedacht werden. Statt mit unpräzisen Forderungen über das Land zu ziehen – wie die LINKEN dies vormachen - müssen strukturelle Veränderungen vorgenommen werden.
Hierzu braucht es Mut zur gezielten Umverteilung unter anderem durch eine Altschuldenhilfe für Kommunen in Haushaltsnotlagen und Regelungen zu einer Mindestfinanzausstattung von Kommunen, die verhindern, dass die Länder - auch den durch die neuen Verschuldungsregeln aufgebauten - eigenen Konsolidierungsdruck auf die Kommunen abwälzen. Außerdem bedarf es einer Regelung zur Konnexität ins Grundgesetz, die sicherstellt, dass die Ebene, die die „Musik bestellt“, sie auch bezahlen muss.







