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14. Dezember 2011

Aktuelle Entwicklungen Bundeskinderschutzgesetz

Bund und Länder haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag für den Vermittlungsausschuss geeinigt. Länder und Kommunen können sich zukünftig auf eine geregelte finanzielle Unterstützung des Einsatzes von Familienhebammen sowie der Netzwerkarbeit Früher Hilfen freuen. Vier Jahre lang wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Fördermittel für diese Aufgaben bereit stellen. Im Jahr 2012 mit 30 Millionen Euro, 2013 mit 45 Millionen Euro und ab 2014 mit 51 Millionen Euro jährlich, wobei das ab 2016 dauerhaft über einen Bundesfonds erfolgen soll.
Abgelegt unter: Kommunales

Damit trägt der Bund rund die Hälfte der aus dem Kinderschutzgesetz sich ergebenden Kostenfolgen.

Die Ausgestaltung eines entsprechenden Fonds wird über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Die Verteilung der Mittel soll nach zwei Kriterien erfolgen: Ein zugrundliegendes Kriterium ist die Finanzkraft der Länder (Königsteiner Schlüssel). Ein Zweites sind sozialräumliche Kriterien. Als Maßstab dafür wird die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren im Transferleistungsbezug nach SGB II und XII heran gezogen.

Mit der sozialräumlichen Ausrichtung des einzurichtenden Fonds werden neue Wege einer gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern beschritten. Je nachdem wie der konkrete Verteilungsmodus in der Verwaltungsvereinbarung letztlich ausgestaltet wird, besteht eine Chance Geld in finanzschwache Kommunen zu leiten.

Das Gesetz verpflichtet künftig öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe zur Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards zu Kinderrechten und Gewaltschutz (§§ 74 und 79 a SGB VIII). Für die freien Träger wird diese Einhaltung förderrelevant.