Bundesrat lässt Gesetz zur Erstattung der Kosten der Grundsicherung im Alter passieren
Im nächsten Jahr soll ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt werden, in dem ein Bundesanteil von 75 Prozent in 2013 und ab 2014 von 100 Prozent geregelt sein soll. Zusammen mit dem Gesetz verabschiedeten die Vertreter der Länder eine Entschließung, die vor allem eine zügige Erstattung der tatsächlichen Kosten fordert.
Die LändervertreterInnen erwarten vom Bund, dass in dem Folgegesetz die Umsetzung der Bundesbeteiligung in jedem Fall einen Abrechnungsmodus vorsieht, „der auf die laufenden Nettoausgaben abstellt und damit sicherstellt, dass sich der Bund an den den Ländern und Kommunen tatsächlich entstehenden Kosten im vereinbarten Ausmaß beteiligt“, also die Kosten vollständig übernimmt. Wir Grüne hatten in unserem begleitenden Antrag „Gemeindefinanzkommission gescheitert - Jetzt finanzschwache Kommunen – ohne Sozialabbau – nachhaltig aus der Schuldenspirale befreien“ (BT-Ds. 17/7189) ebenfalls eine Spitzabrechnung gefordert, und zwar beginnend mit dem Jahr 2012. Für das Gesetzgebungsverfahren im kommenden Jahr, das die weiteren Entlastungsstufen regeln soll, fordern die Länder deshalb eine sogenannte Rückwirkungsklausel für 2012, um diese Differenz auszugleichen. Bislang sieht das Gesetz einen Rückgriff auf die Daten des Vorvorjahres vor, wodurch den Kommunen ein Fehlbetrag entsteht, den der Deutsche Städtetag auf 0,5 Mrd. Euro beziffert.
Aber auch die Länder müssen ihrer Verantwortung für die Kommunen nachkommen. Wir fordern in unserem Antrag deshalb auch, im Gesetz und der Gesetzesbegründung klarzustellen, dass in den Ländern sicherzustellen ist, dass die Erstattungsleistungen vollständig an die Kommunen weitergeleitet werden und nicht im Gegenzug Gelder gekürzt werden dürfen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesanteil durch eine entsprechende Kürzung bei der Bundesagentur für Arbeit gegenfinanziert wird, der Bundeshaushalt also nicht belastet wird, dafür aber der Bundesagentur für Arbeit vornehmlich für Eingliederungsleistungen Mittel entzogen werden. Wir Grüne haben uns energisch gegen eine solche Finanzierung gewandt. Uns darf jedoch nicht wundern, dass sich die Länder nicht gegen die nun beschlossene Finanzierung des Bundesanteils an der Grundsicherung im Alter durch die Bundesagentur für Arbeit verwehren. Denn das Gesetz „zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“ ist ein Ergebnis des Hartz IV-Kompromisses vom Februar 2011, der von der SPD mit ausgehandelt wurde.








