Bundesregierung trödelt bei Übernahme der Grundsicherung im Alter
Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant bis Mitte des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die weiteren Schritte der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund regelt. Im letzten Herbst wurde durch das "Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen" nur eine Erhöhung des Bundesanteils auf 45 Prozent gesetzlich geregelt und den Kommunen eine Spitzabrechnung ihrer Kosten verwehrt.
Unserer Kritik hieran hielt Schwarz-Gelb entgegen, dass die vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter die Einführung einer Bundesauftragsverwaltung erforderlich mache, die insbesondere langwierige Absprachen mit den Ländern erfordere.
Die Übernahme der Grundsicherung im Alter wurde im Februar letzten Jahres durch den Hartz-IV-Kompromiss vereinbart. Doch bis heute hat es offenbar keine Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur vollständigen Übernahme durch den Bund gegeben.
Es besteht die Gefahr, dass die Bundesregierung erneut die Länder und Kommunen unter Zeitdruck setzt, um eigene Forderungen durchzusetzen. Insbesondere die Durchsetzung einer Spitzabrechnung, die den Kommunen nach Berechnungen des Deutschen Städtetages bis zu 0,5 Mrd. Euro Mehreinnahmen bringen würde, wird dann noch schwieriger durchzusetzen sein.
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