Das Kreislaufwirtschaftsgesetz: kommunal- und umweltpolitische Kritikpunkte
Zudem birgt das Gesetz weiterhin Risiken für die kommunale Abfallentsorgung. Zwar hat die Bundesregierung mit 47 Änderungsanträgen in allerletzter Sekunde auf die nachhaltend massive Kritik an ihrem Gesetzesentwurf reagiert – dennoch wird es privaten Entsorgern auf dem hart umkämpfen Abfallmarkt künftig leichter gemacht, sich die Werkstoffe aus dem Müll zu picken. Die kommunalen Spitzenverbände haben dem veränderten Gesetz zwar zugestimmt, merken aber gleichzeitig an, dass der „Kompromiss“ in vielen Punkten hinter den eigenen Forderungen zurückgeblieben ist.
Im Dezember 2010 hätte das Abfallrecht bereits novelliert werden müssen, um die neue europäische Abfallrahmenrichtlinie fristgerecht umzusetzen. Ende Oktober hat die Bundesregierung die Vorschläge endlich dem Bundestag zur endgültigen Beratung vorgelegt.
Eine Kommentierung des Gesetzentwurfes sowie des Verfahrens und grüne Änderungsforderungen finden sich im aktuellen
Entschließungsantrag (PDF) der Bundestagsfraktion. Nähere Informationen finden Sie zudem hier: Da das Gesetz beim Bundesrat zustimmungspflichtig ist, stehen als nächstes noch Verhandlungen zwischen Bund und Ländern an.







