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14. Juli 2011

Energiewende – Kommunal

Mit der Sofortabschaltung der sieben ältesten Reaktoren plus Krümmel, der Rücknahme der noch im Herbst von Schwarz-Gelb beschlossenen Laufzeitverlängerung und einem festen Abschaltplan für die verbliebenen Atomkraftwerke ist der Atomausstieg seit kurzem beschlossene Sache. Jetzt kommt es drauf an die Energiewende konsequent zu verfolgen und sich ambitionierte Ziele bei der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zu setzen. Doch genau das macht Schwarz – Gelb nicht.
Abgelegt unter: Kommunales, Positionen

Viele der im Bundestag vorgelegten Gesetze zur Energiewende sind nicht ehrgeizig genug die Energiewende auch wirklich mit Nachdruck zu verfolgen. Deshalb haben wir vielen der Gesetze unsere Zustimmung verweigert. Anders als noch im letzten Herbst, als CDU/CSU und FDP voll auf die großen vier Stromkonzerne setzten, wird es bei der Energiewende auf die Kommunen, die lokalen Stadtwerke und Energieanbieter vor Ort ankommen. Dafür müssen allerdings die Rahmenbedingungen stimmen. Doch die Gesetze der Bundesregierung weisen erhebliche Mängel und handwerkliche Fehler auf. Denn mit aller Eile hat die Bundesregierung die über 700 Seiten starken Energiegesetze durch das Parlament beraten lassen.

 

Auch wenn die energetische Gebäudesanierung absolut notwendig ist, ist es keine Überraschung, dass der Bundesrat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden nicht zugestimmt hat. Bereits im Vorfeld hatten sich die Länder gegen die von der Bundesregierung vorgesehene steuerliche Förderung positioniert. Denn einen Großteil der Kosten von 1,5 Milliarden Euro – die sehr wahrscheinlich viel zu gering kalkuliert sind -für die Förderung der Gebäudesanierung hätten sie selber – und insbesondere die Kommunen tragen müssen. Nach den Plänen der Bundesregierung sollten die Kosten für die energetische Sanierung zu zehn Prozent von der Steuer absetzbar sein. VermieterInnen hätten die Sanierungskosten doppelt abrechnen können: Einerseits über die Steuervorteile und andererseits über das Weiterreichen der Kosten an die MieterInnen. Zielführend hingegen wäre es, den Schwerpunkt der Förderung der energetischen Sanierung auf die wesentlich effizientere und zielgenauere direkte Förderung und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW sowie auf Maßnahmen, primär für einkommensschwächere Haushalte, mit dem Schwerpunkt energetische Quartierssanierung über einen Energiesparfonds zu legen. Steuerliche Förderung sollte nur in Teilbereichen einsetzen, die durch andere Fördermaßnahmen nicht zu erreichen sind. Das haben wir in unserem Entschließungsantrag deutlich gemacht. Zudem wollen wir die steuerliche Förderung zeitlich auf 10 Jahre begrenzen.

 

Von besonderer Bedeutung für die Städte und Gemeinden ist das Energiewirtschaftsgesetz. Leider beweist die Bundesregierung hier einmal mehr, dass sie statt auf eine dezentrale Energieversorgung auf konventionelle Kraftwerke setzt. Denn trotz einiger Verbesserungen wird den Kommunen die Wahl neuer alternativer Netzbetreiber schwer gemacht. Künftig müssen Städte und Gemeinden  nachweisen, dass sie das effizienteste, preisgünstigste und umweltverträglichste Unternehmen ausgewählt haben. Und auch die Methode zur Bestimmung des Verkaufswerts von Netzen wird nicht festgelegt – das produziert Rechtsunsicherheit und die Wahrscheinlichkeit, dass fast jede Neuvergabe vor Gericht landet. Weit hinter den Möglichkeiten zurück bleiben auch die Vorschläge zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zum Energiesparen. Und dies obwohl etwa die KWK ein wichtiger Baustein bei der Energiewende ist.

 

Von entscheidender Bedeutung wird das Energiesparen im Gebäudebereich sein. Auch hier beweist die Regierung leider keinen Mut. Mit dem Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden ist eine echte Energiewende nicht machbar. Dabei werden allein in Städten etwa 75 Prozent aller CO2-Emissionen ausgestoßen. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist rechtliche Grundlage für die räumliche und städtebauliche Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene und so von erheblicher Klimarelevanz. Kommunale Strategien zur Wärmeeffizienz von Neubauquartieren oder auch von Sanierungsgebieten im Bestand finden in der Baugesetzbuchnovelle keine Verstärkung. Enthalten sind im Gesetz unter anderem eine längst überfällige Klimaschutzklausel, erweiterte Möglichkeiten zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), für Windkraft und für Photovoltaik auf Bauten im Außenbereich.

 

Auch die Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) greift zu kurz. Anstatt zielstrebig den vollständigen Umstieg auf erneuerbar erzeugten Strom anzugehen, strebt die Bundesregierung bis 2020 einen Ökostromanteil von lediglich 35 Prozent an. Bereits bei der Laufzeitverlängerung im Herbst galt dieses Ziel. Nun, nachdem der Atomausstieg beschlossen wurde, gilt noch immer das selbe Ziel. Eine ernstgemeinte Energiewende sieht anders aus. Denn in Wahrheit treibt Schwarz-Gelb den Ausbau erneuerbarer Energien nicht ambitioniert genug voran. Zudem verschlechtern sich etwa die Einspeisetarife für kleine Biogasanlagen und für Onshore-Windkraft. Verbesserungen sind lediglich für die Offshore-Anlagen eingeplant. Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern sollen in Zukunft auf 70 Prozent ihrer Leistung reduziert werden. Zugleich sollen mehr Industriebetriebe von der Erneuerbaren-Energien-Umlage befreit werden. Diese Novellierung bringt nur für kapitalkräftige Investoren Verbesserungen. Die Renditen von kleineren Investoren in erneuerbare Energien, wie Stadtwerke sinken hingegen.

 

Alles in allem wird wieder einmal deutlich, dass mit der Förderung vor allem große Energiekonzerne gestärkt werden. Dabei wäre es viel sinnvoller, kleine Erzeuger in den Kommunen mit ihrer dezentralen und erneuerbaren Energieerzeugungsstruktur zu stärken. Doch hier versagt Schwarz-Gelb kläglich.

 

Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung den Ausbau der Stromnetze beschleunigen. Dafür sollen die Planungsverfahren für neue Höchstspannungsleitungen auf Bundesebene – bei der Bundesnetzagentur - zentralisiert werden. Die Bundesnetzagentur soll für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen eine Bundesfachplanung und das Planfeststellungsverfahren durchführen. Doch der Ausbau notwendiger neuer Stromtrassen kann nicht von oben herab angeordnet werden, sondern nur gemeinsam und mit Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger realisiert werden. Aber auf diesem Auge ist die Bundesregierung blind -  fehlen in dem Gesetz doch Möglichkeiten zur wirklichen Mitbestimmung über informelle Beteiligungsverfahren hinaus. Dabei ist es zentral, dass die Menschen vor Ort ganz zu Beginn des Verfahrens auf Augenhöhe beteiligt werden und wirklichen Einfluss auf die Planungen bekommen. Erst dann kann die Energiewende und der Netzausbau wirklich gelingen