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29. Mai 2009

Föderalismusreform muss von der Wurzel an erfolgen

Union und SPD haben heute die zweite Föderalismusreform im Bundestag verabschiedet. Leider ohne die Finanzsituation der Städte und Gemeinden mit einzubeziehen.

Der in der Föderalismuskommission II getroffene und von Union und SPD heute  verabschiedete Kompromiss geht zu Lasten vieler Städte und Gemeinden. Eine Altschuldenhilfe ist nur für finanzschwache Länder, nicht jedoch für besonders notleidende Kommunen vorgesehen. Die von Bund und Ländern bereitgestellten Finanzmittel dienen der Entlastung der Länderhaushalte, ausdrücklich jedoch nicht den Kommunen. Auch die neue Schuldenregel für die Bundesländer, die ab 2020 eine Nullverschuldung vorschreibt, droht zu einem unkalkulierbaren Haushaltsrisiko für die kommunale Ebene zu werden. Es ist zu befürchten, dass einige Länder mehr als bisher versuchen werden, ihren Haushaltsausgleich über Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs herbeizuführen. 

Vor dem Hintergrund zunehmender räumlicher Disparitäten, der wachsenden Kluft zwischen armen und reichen Kommunen muss eine Reform des Föderalismus von den Wurzeln her gedacht werden.
Eine verbindliche Schuldenbremse ist nur dann sinnvoll, wenn auch über die notwendige Entlastung der stark durch Zins- und Tilgungszahlung belasteten Gebietskörperschaften Klarheit besteht. Wir fordern deshalb u.a.:

  1. Die Kommunen in die gemeinsame Schuldenbremse von Bund und Ländern einzubinden und finanziell deutlich besser zu stellen. Damit der Sanierungsdruck der Länder nicht auf die Kommunen abgewälzt wird, muss die Selbstverwaltungsgarantie in Art. 28 GG ergänzt werden durch eine verfassungskonforme Garantie der Mindestfinanzausstattung sowie einen finanzkraftunabhängigen Mehrbelastungsausgleich bei Übertragung oder Ausweitung von Aufgaben.
  2. Länder und Kommunen mit überdurchschnittlichen Zinslasten müssen Konsolidierungshilfen erhalten .
  3. Das Kooperationsverbot des Bundes mit den Kommunen in begründeten Fällen aufzuheben.
    Parallel dazu wird ein Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich verankert, das die mit dem Bundesdurchgriff verbundene Kostenerstattung an die Kommunen über die Länder verpflichtend vorsieht

Mehr dazu in unserem Entschließungsantrag zur Föderalismusreform II und in der Rede von Fritz Kuhn.