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21. Juni 2010

Job Center Reform: Es bleibt in einer Hand

Der Bundestag hat am 17.6.2010 mit den Stimmen von Union, FDP und SPD die lange umstrittene Jobcenter Reform beschlossen. Kern ist eine Grundgesetzänderung, damit rd. 7 Mio. ALG II-Beziehenden und ihre Familien auch künftig Hilfen aus einer Hand bekommen können.
Abgelegt unter: Kommunales

Am 9. Juli muss noch der Bundesrat zustimmen. Dann wäre die - für uns Grüne sehr wichtige - weitere Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in den Jobcentern gewährleistet.

Die Länder haben an diversen Stellen des Gesetzentwurfe Kritik geäußert. Fraglich ist ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Dies würde allerdings den ohnehin viel zu knappen Zeitplan für die Umsetzung der Reform umwerfen. Jetzt rächt sich, dass CDU und SPD sich schon in der Zeit der großen Koalition nicht zu einer Einigung durchringen konnten. Der selbst gemachte Zeitdruck verhindert nun nötige Korrekturen.

Wir Grüne sind sehr erleichtert, dass die Betreuung von Langzeitarbeitslosen weiterhin aus einer Hand geschieht, haben uns jedoch bei der Abstimmung über die Organisationsreform enthalten und nur der Grundgesetzänderung zugestimmt. Denn gerade aus kommunaler Sicht ist an der Organisations-Reform der Job Center einiges zu kritisieren:

Nicht nachvollziehbar ist die Begrenzung der Zahl der sog. Optionskommunen, also der Kommunen, die die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in eigener Regie vornehmen wollen.  In der "auf den letzten Drücker" erfolgten Einigung zwischen Union, FDP und SPD wird die Zahl der Optionskommunen von 69 auf 110 erweitert und ein 2/3-Quorum des Stadt- bzw. Kreisrates als Voraussetzung für eine Bewerbung als Optionskommunen eingeführt. Damit wird die Meßlatte für das Erreichen der Trägerschaft durch die Kommune sehr hoch gelegt, wohlwissend, dass eine Vielzahl von Kommunen sich für die Optionslösung interessiert. 

Die Begrenzung der Zahl auf 110 Optionskommunen ist willkürlich gegriffen. Das 2/3 Quorum greift in die kommunale Selbstverwaltung ein. Das wäre normalerweise die Zuständigkeit der Länder. Mit der gleichzeitig beschlossenen Grundgesetzänderung wird dieser Eingriff jedoch legalisiert.

Auch in den neuen Gremien können die Kommunen nicht auf Augenhöhe agieren. Der Kooperationsausschuss vom Bund und dem jeweiligen Land soll die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung festlegen.

Lediglich im administrativen Bereich, bei Fragen der Zielvereinbarungen, Statistik und Evaluierung sind die Kommunen in einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern, Bundesagentur mit im Boot.

Auch in der örtlichen Arbeitsmarktpolitik ist das Verhältnis zwischen den Trägern Bundesagentur und Kommune im JobCenter nicht gleichgewichtig. Die Kommunen haben praktisch keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Integrationspolitik vor Ort. In der Trägerversammlung können sie nicht auf Augenhöhe mit der Bundesagentur agieren. Sie werden auf die Administration der Wohnungskosten und flankierende Sozialleistungen reduziert. Auch die örtlichen Beirate, die verpflichtend eingerichtet werden, haben lediglich beratende Funktion.

Es bleibt abzuwarten, wie jetzt der Bundesrat reagiert.