Kein klares Signal des Wirtschaftsausschusses gegen eine Verrechtlichung der Dienstleistungskonzessionen
Am 20. Dezember hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe vorgelegt. Dieser Vorschlag war Gegenstand einer Debatte im Wirtschaftsausschuss. Bündnis90/Die Grünen lehnen eine Gesetzesinitative zur Vergabe der Konzessionen klar ab. Dies hat sie in einem eigenen Entschließungsantrag gemeinsam mit den anderen Oppositionsfraktionen im Wirtschaftsausschuss deutlich gemacht.
Der Vorschlag bürdet Kommunen bürokratische Belastungen auf und schränkt die Gestaltungsfreiheit der Kommunen in der Daseinsvorsorge ein. Um so bedauerlicher ist es, dass der Wirtschaftsausschuss kein einheitliches und klares Signal an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament senden konnte, denn Union und FDP haben lediglich Nachbesserungsforderungen formuliert. Die Chance eine eigenständige Richtlinie zu Konzessionen klar abzulehnen wurde damit verpasst.
Dabei stieß die EU-Initiative schon im Vorfeld ihrer Veröffentlichung überwiegend auf Ablehnung. Wirtschaftsverbände und öffentlichen Auftraggeber bezweifeln, dass zusätzliche Regeln zu mehr Wettbewerb und Transparenz auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten führen und sehen keinen diesbezüglichen Regelungsbedarf. Zu derselben Einschätzung kommen auch die kommunalen Spitzenverbände. Der Bundesrat (Beschluss vom Februar 2010) fürchtet um die bisherigen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten. Wie auch das Europäische Parlament (sog. Rühle-Bericht vom Mai 2010) sieht er wegen der bestehenden EuGH-Rechtsprechung zu Konzessionen kein Regelungsbedürfnis.
Entschließungsantrag zur EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe







