Keine Erhöhung des Bundesanteiles an den Unterkunftskosten
Erneut setzte sich heute Schwarz-Gelb über die Einwände der Bundesländer bei der Bestimmung des Bundesanteils hinweg. Mit den Stimmen der Koalition legte
das Parlament den durchschnittlichen Beteiligungssatz des Bundes für
2011 auf 25,1 Prozent fest. Das entspricht einem Bundesanteil von rund 3,6 Milliarden Euro, rund 300 Mio. Euro mehr als in 2010. Die Erhöhung ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im letzten Jahr gestiegen ist. Die Koalition hielt weiter an der herkömmlichen Anpassungsformel fest. Danach wird die Formel immer dann verändert, wenn sich im Jahresdurchschnitt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um mehr als
0,5 Prozent verändert.
Da Schwarz-Gelb durch die Streichung des Heizkostenzuschusses, des Kinderwohngeldes und die SGB II Reform jedoch zusätzliche Kosten von mehr als 300 Mio. Euro in die Unterkunftskosten verlagert, ist der Beschluss für die Kommunen wiederum ein Negativ-Summen-Spiel: die erhöhte Zahl der Hilfeempfänger, Mietsteigerungen und steigende Heizkosten werden auch in nächsten Jahr allein von den Kommunen aufgefangen werden müssen.
Erst vor einer Woche hatten Union und FDP einen Einspruch des
Bundesrates zurückgewiesen, der bereits für 2010 mehr Geld vom Bund
verlangt hatte.
Wir Grüne fordern mit den Ländern, die Bundesbeteiligung der
Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung anzupassen. Hiernach müsste der Bundesanteil in 2010 um 1,77 Mrd. Euro und in 2011 um 1,8 Mrd. Euro erhöht werden.
Unsere Haushaltsanträge haben CDU/CSU, FDP und SPD namentlich abgelehnt, obwohl ihre Länderkollegen in Nordrhein-Westfalen und Bayern wesentlich höhere Bundesbeteiligungen einfordern.
Schwarz-Gelb hält aber an der herkömmlichen Anpassungsformel fest, obwohl die steigenden sozialen Ausgaben und höhere Bundesbeteiligungen hieran Gegenstand der Regierungskommission zu Gemeindefinanzen sind. Man verschiebt ins nächste Jahr, will Zeit schinden und damit Geld sparen. Den klammen Städten und Gemeinden hilft das nicht.
Nun ist ein erneutes Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat zu erwarten.
Die Namentlichen Abstimmungen zum grünen Haushaltsantrag und zur Zurückweisung des Einspruches finden sie hier







