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12. Oktober 2010

Kita-Ausbau: Wer bestellt, muss auch bezahlen

Anlässlich des Urteils des NRW-Verfassungsgerichtshofs über die Klage von 23 Kommunen gegen die Kostenverteilung bei Kita-Plätzen erklären Britta Haßelmann, Sprecherin für Kommunalpolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik: Das Urteil ist die Quittung für ein unsolides Finanzierungssystem im Kitabereich.
Abgelegt unter: Kommunales, Presse

Der Verfassungsgerichtshof in Münster weist den Weg in die richtige Richtung. Wer bestellt, muss auch bezahlen. Bund, Länder und Kommunen müssen alle ihren Beitrag zur Finanzierung des Kindertagesausbaus leisten.

 

Es muss neue Verhandlungen geben, in denen Bund, Länder und Kommunen als gleichberechtigte Partner verbindliche Vereinbarungen treffen. Neben den Ländern ist auch der Bund in der Pflicht, bei der Finanzierung nachzusteuern und für eine aufgabengerechte Kostenausstattung der Kommunen Sorge zu tragen. Bisher haben sich einige Länder aus der Verantwortung gezogen und die Bundesgelder für die Betriebskosten nicht weitergegeben.

 

Der richtige und wichtige Ausbau der Kindertagesbetreuung kann nur dann erfolgreich sein, wenn er solide finanziert ist. Hier hätte die Bundesregierung längst beweisen können, dass sie es ernst meint mit einer aufgabengerechten Kostenausstattung der Kommunen.

 

Das Urteil finden Sie hier: www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vgh_nrw/j2010/VerfGH_12_09urteil20101012.html