Kita-Ausbau: Wer bestellt, muss auch bezahlen
Der Verfassungsgerichtshof in Münster weist den Weg in die richtige Richtung. Wer bestellt, muss auch bezahlen. Bund, Länder und Kommunen müssen alle ihren Beitrag zur Finanzierung des Kindertagesausbaus leisten.
Es muss neue Verhandlungen geben, in denen Bund, Länder und Kommunen als gleichberechtigte Partner verbindliche Vereinbarungen treffen. Neben den Ländern ist auch der Bund in der Pflicht, bei der Finanzierung nachzusteuern und für eine aufgabengerechte Kostenausstattung der Kommunen Sorge zu tragen. Bisher haben sich einige Länder aus der Verantwortung gezogen und die Bundesgelder für die Betriebskosten nicht weitergegeben.
Der richtige und wichtige Ausbau der Kindertagesbetreuung kann nur dann erfolgreich sein, wenn er solide finanziert ist. Hier hätte die Bundesregierung längst beweisen können, dass sie es ernst meint mit einer aufgabengerechten Kostenausstattung der Kommunen.
Das Urteil finden Sie hier: www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vgh_nrw/j2010/VerfGH_12_09urteil20101012.html







