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25. November 2011

Länder stoppen schwarz-gelbe Privatisierungsoffensive in der Abfallpolitik

Der Bundesrat hat heute die schwarz-gelbe Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorerst gestoppt.
Abgelegt unter: Kommunales

Die Länder rufen den Vermittlungsausschuss auf, weil der Gesetzentwurf ihrer Ansicht nach weiterhin die "Rosinenpickerei" privater Recyclingunternehmen bei der Abfallentsorgung begünstigt.  

Die Länder fordern, die im Gesetz vorgesehene sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung zu streichen: Denn wenn es nach dem Willen von Union und FDP geht, würde künftig ein Privatunternehmen den Zuschlag bekommen, wenn es eine "höherwertige" Sammlung von Rohstoffen anbieten könnte.

Für die Kommunen, die bisher die Träger der Abfallentsorgung sind, würde dies Planungsunsicherheit und steigende Gebühren bedeuten. Für uns Grüne unverständlich hatten die kommunalen Spitzenverbände sich bei der Abstimmung im Bundestag allerdings noch zufrieden zu der Gesetzesreform geäußert und hervorgehoben, die Reform erschwere das "Rosinenpicken". 

Zu Recht wollen die Länder nun mehr Rechtssicherheit und klare Gesetzesdefinitionen durchsetzen. Die jetzige Formulierung würde eine Vielzahl von Prozessen heraufbeschwören. Außerdem gilt es den Anfängen zu wehren, denn das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist auch Voraussetzung für eine Reform des Wertstoffgesetzes, die als Nächstes ansteht. Es soll ermöglichen, dass künftig alle Arten von Plastik und Metallen in einer Tonne zu sammeln. Der nun erleichterte Zugriff der Privaten auf die Entsorgung dieses verwertbaren Mülls würde die Entsorgung des immer kleiner werdenden Restmülles durch die Kommunen und damit die Entsorgungsgebühren für die BürgerInnen immer teurer machen.