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11. März 2011

Neues Recht für Bus und Tram

PBefG – hinter dieser Abkürzung verbirgt sich das Personenbeförderungsgesetz, eines der für die Kommunalpolitik wichtigsten Bundesgesetze. Es regelt den Personenverkehr mit Bussen, Straßen-bahnen und O-Bussen. Das Gesetz umfasst insbesondere die Genehmigung von entgeltlichen und geschäftsmäßigen Beförderungen sowie Betriebs- und Beförderungspflichten von Unternehmen
Abgelegt unter: Kommunales, Positionen

Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung den aktuellen Entwurf zur Novellierung des PBefG in Bundestag und Bundesrat einbringen. Zum Ende des Jahres soll das neue Gesetz bereits gelten. Das ist ein ambitioniertes Ziel, denn die kommunalen Spitzenverbände und eine Reihe von Unternehmen sehen ihre Interessen nicht vertreten. Widerstände sind auch im Bundesrat zu erwarten. Und last but not least ist der PBefG-Entwurf nicht europarechtskonform. Neben dem PBefG regelt nämlich seit dem 3. Dezember 2009 die EU-Verordnung 1370/2007 Genehmigungs- und Betriebsfragen für die Personenbeförderung. Diese Verordnung ist direkt geltendes Recht. Juristisch ist sie dem PBefG sogar vorgeordnet, d.h. das Bundesgesetz muss angepasst werden. Inhaltlich widersprechen sich das PBefG und die „1370“. Das führt schon jetzt zu Rechtsunsicherheiten.

Doch der bisher von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Novellierung des PBefG birgt erhebliche Mängel. Mit den vorgesehenen Regelungen stärkt die Bundesregierung die Genehmigungsbehörde, d.h. die Landesebene. Richtig wäre  dagegen eine Stärkung der Aufgabenträger, d.h. der kommunalen Ebene.

Im Gesetzentwurf haben eigenwirtschaftlicher Verkehre Vorrang. Kommerzielle eigenwirtschaftliche Bieter werden materiell bevorzugt. Das erlaubt eine „Rosinenpickerei“ dieser Bieter. Wir Grüne fordern dagegen den Vorrang von Dienstleistungsaufträgen, also entgeltliche Verträge zwischen der öffentlichen Hand und einem Verkehrsunternehmen über eine Verkehrsleistung. Wir wollen, dass diese Verträge "Pakete" von Verkehrsdienstleistungen umfassen und nicht nur einzelne Strecken. Solche Pakete könnten dann attraktive und weniger attraktive Linien umfassen. Unternehmen sollen sich nicht die attraktiven Verkehre für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb herauspicken können.

Der aktuelle Entwurf räumt darüber hinaus den Altbetreibern ein Nachbesserungsrecht ein und stellt sie damit gegenüber Konkurrenten besser. So sieht kein  fairer Wettbewerb mit gleichen Chancen aus.

Ein weiterer Punkt: Der Rechtsschutz für Genehmigungen nach PBefG liegt bei Verwaltungsgerichten. Die Verfahrensdauer an diesen Gerichten beträgt viele Jahre. Wir fordern daher eine Beschränkung auf Vergaben, die vor den Vergabekammern rasch behandelt werden können.

Auch bei den Nahverkehrsplänen gibt es erheblichen Nachbesserugnsbedarf – sie sind nach dem vorliegenden Gesetzentwurf unverbindlich. Um Qualitätsstandards zu sichern, braucht es aber verbindliche Nahverkehrspläne.

Eine „Revolution“ sieht der Gesetzentwurf im Fernbusverkehr vor. Künftig soll ein Genehmigungswettbewerb wie für eigenwirtschaftliche Verkehre möglich sein. Wir begrüßen die Liberalisierung des Fernbusverkehrs, da er sozial verträglichere Fahrpreis auf einem weiten Netz ermöglicht. Damit können Verlagerungspotenziale vom Motorisierten Individualverkehr zum Öffentlichen Fernverkehr erschlossen werden.

Weiter Informationen sind abrufbar auf Toni Hofreiters Internetseite www.toni-hofreiter.de und bei seinem Mitarbeiter Rüdiger Herzog: anton.hofreiter.ma01@bundestag.de