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26. Mai 2010

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung realisieren – Kostenkalkulation der Kinderbetreuung überprüfen

Beim sogenannten "Krippengipfel" einigten sich im Jahr 2007 Bund, Länder und Gemeinden darauf, die Kinderbetreuung bis 2013 für 35 Prozent der Kinder unter 3 Jahren auszubauen. Nach dem Kinderförderungsgesetz haben Eltern vom ersten August 2013 an einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.
Abgelegt unter: Kommunales

Dieser Rechtsanspruch kommt spät. Nun muss sichergestellt werden, dass er 2013 in Kraft tritt.  Die Grundlage dafür ist eine ehrliche Kostenkalkulation, die einerseits den tatsächlichen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen enthält und andererseits alle Finanzierungsbestandteile  aufnimmt. Geschieht dies nicht, drohen die Kommunen zum Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Ausbaus der Kindertagesbetreuung zu werden.

Den Wortlaut des Antrags von Britta Haßelmann können Sie hier nachlesen:

 

 

AntagKindertagesbetreuung.pdf Antag Kindertagesbetreuung (Größe: 58 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 07.08.11)