Union und FDP weichen Investitionshilfen im Konjunkturpaket auf
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Zeitungsberichten zu Folge den Ländern Sachsen und Schlesweig-Holstein bereits bei der Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes versprochen, den Ländern und Kommunen bei den Investitionshilfen aus dem zweiten Konjunkturpaket entgegenzukommen. Erneute Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen aus den mit diesem Gesetz beschlossenen Steuersenkungen sollten damit kompensiert werden.
Dieses Versprechen wird jetzt offenbar eingelöst. Einem Änderungsantrag von Union und FDP zu Folge, soll sich das Kriterium der Zusätzlichkeit von Investitionen ausschließlich auf das geförderte Vorhaben beziehen. Diese Änderung soll rückwirkend zum Jahr 2009 erfolgen. Umschichten von Investitionsetats wären damit möglich, zumindest für das laufende Haushaltjahr.
Die Koalition springt jedoch viel zu kurz. Die Investitionshilfen von 10 Mrd. Euro für die Städte und Gemeinden aus dem zweiten Konjunkturpaket sind nur für zwei Jahre (2009, 2010) angelegt. Ein Großteil dieser Mittel ist bereits "zusätzlich" zu den bereits geplanten Investitionen in den Kommunen verausgabt. Die Steuermindereinnahmen der Kommunen aufgrund von Steuersenkungen, die sich inzwischen auf jährlich 6,5 Mrd. Euro (Beschlüsse seit Ende 2008) belaufen, sind jedoch zeitlich nicht begrenzt. Von Kompensation kann nicht die Rede sein.






