Unterkunft nach Kassenlage - Gesetzentwurf zum SGB II belastet Kommunen
Der Gesetzentwurf wird derzeit vor allem wegen der geplanten Neuberechnung der Regelsätze und der Definition von Bildungsbedarfen (Stichwort Chip-Karte) diskutiert. Er enthält jedoch Regelungen, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Kommunen haben.
Wieder einmal werden durch die faktische Streichung einer Bund/Länder-finanzierten Leistung - hier das sog. Kinderwohngeld - Kosten in die Unterkunftskosten der Kommunen verlagert . Auch die Neuregelung der Hinzuverdienste belastet die Kommunen finanziell.
Erhebliche Auswirkungen hat auch die Einführung eines Satzungsrechtes für Kommunen. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen künftig selbst über die Angemessenheit oder gar Pauschalierung der Unterkunftskosten für ALG II/Sozialgeld-Beziehende entscheiden können. Angesichts des Finanzdruckes in den Kommunen kann dies auch für die Leistungsberechtigten deutlichere Leistungseinschränkungen zur Folge haben.
Mehr in meiner Bewertung des Gesetzentwurfes zum SGB II aus Sicht der Kommunalfinanzen






