Vermittlungsausschuss erzielt Einigung bei Instrumentenreform
Wir Grüne hatten den Gesetzentwurf zuvor im Bundestag abgelehnt, weil das Ziel des Gesetzes in erster Linie nicht die Reform der Instrumente, sondern die Umsetzung von drastischen Sparvorgaben von jährlich rd. 1,4 Mrd. Euro ist, die primär Langzeitarbeitslose treffen wird.
Menschen mit größeren Vermittlungshemmnissen werden ins Abseits gedrängt. Längere Verweildauern im ALG II aufgrund mangelnder Förderung treffen letztlich finanziell auch die Kommunen, über höhere Ausgaben für die Kosten der Unterkunft für ALG II-Beziehende oder gar durch einen verstärkten Wechsel vom ALG II in das ausschließlich kommunal finanzierte Sozialhilfesystem.
Aber auch ALG I-Beziehenden wird eins der wirkungsvollsten Instrumente genommen: Der Gründungszuschuss für arbeitslose Menschen, die sich selbstständig machen wollen. Er wird zwar als Instrument erhalten bleiben. Doch werden Arbeitslose keinen Rechtsanspruch mehr hierauf haben. Es besteht die Gefahr, dass Bewilligungen als Ermessensleistung künftig nach Kassenlage vergeben werden und die ist angesichts der drastischen Einsparvorgaben äußerst prekär. Daran ändert auch nichts, dass die Zahl der Arbeitslosen in der Tendenz rückläufig ist.
Der Vermittlungsausschuss konnte allerdings Verbesserungen bei der Förderung der Einstiegsqualifizierung erzielen, die nun wieder ein Regelinstrument ist.
Wir unterstützen die Vereinbarungen zur passgenaueren Umsetzung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Bei der Förderung von Jugendlichen mit mehrfachen
Vermittlungshemmnissen sind nun Jugendwerkstätten und Produktionsschulen als passendes Angebot besonders erwähnt. Die Einbeziehung alternativer Konzepte, die schon sehr vielen jungen Menschen eine nachhaltige Lebensperspektive ermöglichen konnten, haben auch wir gefordert.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitslose erfolgt bisher ausschließlich über Bildungsgutscheine. Dieses Verfahren hat sich für Ältere und gering Qualifizierte als ungeeignet herausgestellt. Der Vermittlungsausschuss sieht nun eine erleichterte Förderung für ALG II-Beziehende vor, was wir begrüßen. Wir fordern erleichterte Zugänge jedoch auch für ALG I-Beziehende.
Der Beschluss des Vermittlungsausschusses sieht außerdem bei den Eingliederungszuschüssen für Ältere vor, die maximale 36monatige Förderdauer bis 2014 zu verlängern. Man hat zu Recht erkannt, dass eine Stärkung der Erwerbschancen Älterer dringend notwendig ist. Allerdings wurde die Chance vertan, das Instrument zu überarbeiten.
Trotz kleiner Verbesserungen durch den Vermittlungsausschuss, bleiben wir in der Summe bei unserem Urteil: Statt die Instrumente und damit auch die Chancen der Betroffenen zu verbessern, führt die Bundesregierung aktive Arbeitsmarktpolitik dramatisch zurück. Das konnten wir Grüne nicht unterstützen und haben deshalb dem Gesetz nicht zugestimmt. Unsere Forderungen zu einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/063/1706319.pdf






