Transparenz
Es ist mir wichtig, dass nicht nur meine Arbeit transparent ist. Sie als Bürgerinnen und Bürger haben in meinen Augen ein Recht darauf zu erfahren, was ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verdiene und ob ich darüber hinaus weitere Einkünfte habe. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Derzeit beträgt die Abgeordnetenentschädigung 7668 Euro monatlich (brutto) und ist voll zu versteuern. Zahlungen wie ein 13. Gehalt, Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalte ich nicht. Neben dieser Entschädigung erhalte ich für Aufwendungen einen pauschalen steuerfreien Kostenersatz in Höhe von monatlich 3782 Euro um die meisten arbeitsbedingten Kosten zur Ausübung des Mandats abzudecken. Das sind z.B.:
- Zweitwohnung in Berlin,
- Miete, Einrichtung und Betrieb des Wahlkreisbüros in Bielefeld
- Portokosten Büro Berlin und Wahlkreisbüro
- Tagungsgebühren, Hotel- und anderen Kosten bei auswärtigen Terminen und Kongressen
- Fahrtkosten und Tagungsbeiträge der MitarbeiterInnen - Bewirtung von Gästen und Sitzungen
- Fachliteratur
Darüber hinaus übernimmt der Deutsche Bundestag Reisekosten, die im Rahmen meines Mandats anfallen und zahlt max. die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung.
Auch steht mir ein Anrecht auf Altersentschädigung (Rente) zu. Die Höhe der Altersentschädigung beträgt nach dem ersten Jahr in Deutschen Bundestag 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird nach 27 Mitgliedsjahren erreicht. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist das 67. Lebensjahr .
Neben der Abgeordnetenentschädigung und der Kostenpauschale habe ich keine weiteren Einkünfte.
Weitere Informationen zur Aufwandsentschädigung für Abgeordnete sind auf
den Seiten des Deutschen Bundestages zu finden.







