Bundesfreiwilligendienst nicht in Konkurrenz zu anderen Freiwilligendiensten stellen
Es ist absurd das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) nicht mehr zu fördern, weil die Bewerberinnen und Bewerber im Bundesfreiwilligendienst ausbleiben. Die Lücke an Interessierten im Bundesfreiwilligendienst ist entstanden, da das Bundesfamilienministerium mit der Verabschiedung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes bis zuletzt gewartet hat und so große Unsicherheit produzierte. Die Träger dafür mit einer "3:2‑Regel" abzustrafen ist nicht gerechtfertigt und grenzt an Erpressung.
Die Zusage der Bundesregierung 35.000 Plätze im FSJ zu fördern darf unter keinen Umständen gekippt werden. Ebenso müssen die Vereinbarungen zu Arbeitsmarktneutralität und Konkurrenzfähigkeit gegenüber den Jugendfreiwilligendiensten eingehalten werden.
Die Bundesregierung endlich einen Gesetzentwurf des im Koalitionsvertrag angekündigten Freiwilligendienststatusgesetzes vorlegen. Nur so können gemeinsame und transparente Bedingungen für alle Freiwilligendienste geschaffen werden.






