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9. November 2010

Bundesregierung muss Blockadehaltung im Vermittlungsausschuss aufgeben

Anlässlich der morgigen Sitzung des Vermittlungsausschusses zu den von den Kommunen zu tragenden Unterkunftskosten für ALG II-Beziehende, erklärt Britta Haßelmann, Sprecherin für Kommunalpolitik:
Abgelegt unter: Pressemitteilung, Kommunales

Wenn die Bundesregierung den gordischen Knoten für eine Stärkung der Gemeindefinanzen durchschlagen will, dann muss sie ihre Blockade im Vermittlungsausschuss aufgeben und sich an den wachsenden Kosten der Unterkunft beteiligen. Seit einem Jahr weigert sie sich trotz steigender Kosten den Bundesanteil an den Unterkunftskosten zu erhöhen. Dabei wäre eine Anpassung an die Kostenentwicklung ein zentraler Beitrag, um die finanzschwachen Kommunen bei den Kosten der Arbeitslosigkeit zu entlasten.

 

Wir schlagen vor, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten an der tatsächlichen Kostenentwicklung auszurichten und den Bundesanteil um 1,8 Milliarden Euro aufzustocken. Das hilft als erste Notmaßnahme gerade den besonders finanzschwachen Kommunen. Denn es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Kommunen in Nothaushalten und der örtlichen Arbeitslosenquote. Auch die Gemeindefinanzkommission hat festgestellt, dass Unterkunftskosten in Kommunen, bei denen hohe Kassenkredite festzustellen sind, überdurchschnittlich hoch sind. Nun muss die Bundesregierung ihren Erkenntnissen Taten folgen lassen.