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11. Januar 2010

Kinderbetreuung: Verschiebung des Rechtsanspruchs ist indiskutabel - Finanzierung Kita-Ausbau muss aufgestockt werden

Zur Forderung des Städte- und Gemeindebundes, den Rechtsanspruch auf Betreuung von Kleinkindern einzuschränken, erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Britta Haßelmann, Sprecherin für Kommunalpolitik:
Abgelegt unter: Pressemitteilung, Kommunales

Eine Verschiebung des Rechtsanspruchs ist indiskutabel. Schon seit Anfang der 90er Jahre sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. In den vergangenen Jahren ist zu wenig geschehen. Deshalb ist der Rechtsanspruch entscheidend, um den Ausbau voranzubringen. Der Wunsch von zweidrittel der Familien nach einer Betreuung auch von Kindern unter drei Jahren zeigt, wie wichtig der Ausbau ist.

 

Statt, wie die Bundesregierung, Steuergeschenke zu verteilen, wäre es sinnvoller, eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen zu gewährleisten. Die Kommunen dürfen nicht als Ausfallbürgen für einen absehbar unterfinanzierten Kita-Ausbau in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung muss aufgestockt werden.

 

Kinderbetreuung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam leisten müssen. Die Länder sind aufgefordert, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in vollem Umfang weiterzuleiten. Es gilt auch, in Qualität zu investieren, um Kindertageseinrichtungen noch stärker zu Orten frühkindlicher Bildung zu machen. Die qualifizierte Ausbildung der benötigten 100.000 Erzieherinnen und Erzieher sind über den von uns vorgeschlagenen Bildungssoli finanzierbar.