Kommunalfinanzen: Weichen neu stellen
Der Hilferuf der kommunalen Spitzenverbände ist berechtigt. Eine Aufstockung der Bundeshilfen ist mit Schwarz, Gelb oder Rot nicht zu machen. Im Gegenteil: Diese drei Parteien haben nicht nur die Städte und Gemeinden in beiden Föderalismusreformen ignoriert, sondern auch einen niedrigeren Bundesanteil an den Unterkunftskosten für ALG II-Beziehende unbefristet festgeschrieben.
Damit die Kommunen wichtige soziale Aufgaben stemmen können, brauchen sie eine verlässliche Finanzausstattung. Ohne eine umfassende Gemeindefinanzreform und eine aufgabengerechte Finanzausstattung ist weder der dringend notwendige Ausbau der Kinderbetreuung noch die Integration von Langzeitarbeitslosen zu leisten. Bei der Ermittlung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für ALG II-Beziehende gilt es ein Verfahren zu finden, dass die tatsächlichen finanziellen Belastungen der Kommunen erfasst.






