Schwarz-Gelb plant weitere Steuerausfälle für Kommunen bei Unternehmenssteuer
Auf Antrag der Union soll der Regierungsentwurf ergänzt werden um eine Änderung, die bei sogenannten Funktionsverlagerungen von Unternehmen ins Ausland faktisch zum alten Rechtsstand vor in Kraft treten der Unternehmenssteuerreform 2008 zurückkehrt. Sachverständige der kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass eine solche Änderung die kommunale Ebene mit weiteren Steuerausfällen in Höhe von 650 Mio. Euro jährlich belasten wird. Das Gesamtvolumen der Steuermindereinnahmen beträgt 1,7 Mrd. Euro.
Mehr dazu in der Pressemitteilung von Thomas Gambke und mir:
<xml>
</xml><xml> </xml>
Zur Expertenanhörung im Finanzausschuss zum Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften erklären Britta Haßelmann, Sprecherin für Kommunalpolitik, und Dr. Thomas Gambke, Mitglied im Finanzausschuss:
In der Regierung weiß die eine Hand nicht, was die andere tut: Auf der einen Seite kündigt Bundesfinanzminister Schäuble eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen noch Ende des Monats an. Auf der anderen Seite entziehen die Koalitionsfraktionen den Städten und Gemeinden durch die Hintertür mit Änderungsanträgen zur Unternehmenssteuer Stück für Stück die Finanzierungsgrundlage. Wir fordern die Union und FDP auf, auf die Änderungen zur Funktionsverlagerung zu verzichten und die Gemeindefinanzen nicht länger zum Spielball ihrer Klientelpolitik zu machen.
Die heutige Expertenanhörung im Finanzausschuss zeigt deutlich: Die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen zur Unternehmensbesteuerung verursachen Steuerausfälle von insgesamt jährlich mehr als 1,7 Milliarden Euro. Allein für Kommunen bedeutet dies Einnahmeausfälle von mehr als 650 Millionen Euro im Jahr.
Union und FDP wollen die ganzheitliche Besteuerung der Funktionsverlagerungen von Unternehmen ins Ausland praktisch wieder aufheben. Die vorgeschlagene Einzelbewertung führt zurück zur ursprünglichen Situation, in der immaterielle Werte gar nicht oder nur in einer sehr geringen Form berücksichtigt wurden. Ein wichtiger Teil der Gegenfinanzierung zur Unternehmenssteuerreform 2008 würde damit zurückgenommen.






