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30. September 2009

BGH-Urteil zu Konzessionsverträgen stärkt kommunale Daseinsvorsorge

Anlässlich der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zu den Stromnetzen erklärt Britta Haßelmann kommunalpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:
Abgelegt unter: Kommunales, Pressemitteilung

 

Die Entscheidung des BGH wird den Trend zur Rekommunalisierung der Stromversorgung beflügeln. Die zukünftige Bundesregierung ist gefordert, diesen Schritt in Richtung mehr Wettbewerb am Strommarkt nicht den Interessen der Atomlobbisten in den Großkonzernen zu opfern.

 

Union und FDP müssen endlich aus der Wirtschaftskrise lernen und die kommunale Daseinsvorsorge für Energie, Wasser und Abfall schützen. „Privat vor Staat“ gehört in die Mottenkiste der Geschichte. Die künftige Bundesregierung muss jetzt die nötigen rechtlichen Weichenstellungen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen vornehmen, um Chancengleichheit für kommunale und private Unternehmen herzustellen.

 

Der BGH stärkt den Verhandlungsspielraum der Kommunen bei der Auswahl der Stromnetzbetreibern und ebnet damit den Weg für mehr Wettbewerb am Energiemarkt. Kommunale Unternehmen haben nun mehr Rechtssicherheit, selbst am Strommarkt mitzumischen und dezentrale umweltfreundliche Energien anzubieten.