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28. Januar 2010

Bundesregierung lockert Auflagen im Konjunkturpakt

Die Investitionshilfen aus dem Konjunkturpaket II sind bisher daran geknüpft, dass die Investitionen "zusätzlich" sind. Dieses Kriterium soll nun aufgehoben werden.
Abgelegt unter: Kommunales

Auf meiner Nachfrage erklärte die Bundesregierung am 27.01.2010, dass sie eine Änderung von § 3a des Zukunftsinvestitionsgesetzes unterstütze. Damit wird der konjunkturelle Impuls, der durch die Bundeshilfe ausgelöst werden sollte,  für das Jahr 2010 in Teil abgeschwächt. 


Der Verzicht auf die Zusätzlichkeit bestraft diejenigen Kommunen, die im Sinne des Konjunkturpaketes schnell und flexibel Investitionsvorhaben vor allem in Bildungsinfrastruktur im Bereich der energetischen Gebäudesanierung vorgenommen haben. Diejenigen Städte und Gemeindne, die nicht so schnell waren und es mit der Zielgenauigkeit der Investitionen nicht ernst genommen haben, werden nun belohnt. Außerdem kann der Verzicht auf das Zusätzlichkeitskriterium, das nur noch im Jahr 2010 seine Wirkung entfaltet, kaum eine Entschädigung für die Milliardenverluste der Kommunen sein, die diesen durch die schwarz-gelben Steuerpläne in den nächsten Jahren drohen.