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Bundestag beschließt erneute Entlastungen bei den Unternehmenssteuern
Heute hat Schwarz-Gelb einen Beschluss auf den Weg gebracht, der nach den Berechnungen der Kommunalen Spitzenverbände den Kommunen 650 Mio. Euro Mindereinnahmen beschert. Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Dezember graben Union und FDP weiter unverdrossen den Kommunen das Wasser ab.
Es geht um die Besteuerung von sogenannten Funktionsverlagerungen von Unternehmen, die ihre Forschungsausgaben hierzulande absetzen, aber die Produktion ins Ausland verlagern, ohne dass der Fiskus vom Gewinn profitiert.
Diese Besteuerung wurde mit der Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt. Sie war ein gewichtiger Punkt zur Gegenfinanzierung Senkung der Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Jetzt wird faktisch wieder der ursprüngliche Zustand von 2008 hergestellt und zwar rückwirkend. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen. Es bleibt zu hoffen, dass sich in den Bundesländern ein Widerstand gegen diese magersüchtige Strategie des Steuerentzugs organisiert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich die Länder zu Lasten der Kommunen immer wieder über den Tisch ziehen lassen. Ich erinnere nur an die Debatte um das Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Der Beschluss zu den Funktionsverlagerungen reiht sich nahtlos ein in das Steuerentzugsprogramm für Kommunen, das bereits von der großen Koalition eingeleitet wurde. Hier noch einmal die Beschlüsse seit Ende 2008 und die damit verbundenen Mindereinnahmen für die Kommunenauf einen Blick:
Konjunkturpakete I. und II. 2,5 Mrd
Bürgerentlastungsgesetz 1,7 Mrd.
sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz 1,6 Mrd.
Änderung bei Funktionsverlagerungen 0,7 Mrd.
Summe 6,5 Mrd.






