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14. Januar 2009

Vergaberecht: Erhöhung der Schwellenwerte fördert Korruption und Vetternwirtschaft.

Unter dem Deckmantel der Förderung kommunaler Investitionen plant die Bundesregierung durch die Hintertür einen ordnungspolitischen Sündenfall. Mit der Erhöhung der Grenzen für beschränkte und freihändige Vergabe besteht die Gefahr, dass die Koalition die Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen fördert.
Abgelegt unter: Kommunales

Die große Koalition verknüpft diese Änderung mit dem zweiten Konjunkturpaket. Aus einem Investitionsprogramm in Höhe von 14 Mrd. € sollen 10 Mrd. € an die Kommunen gehen. Unabhängig von der Frage, ob die beschlossene Investitionsförderung ausreichend dimensioniert und geeignet ist, zielgenau die sozial-ökologische Modernisierung in strukturschwachen Regionen voranzutreiben, ist diese Rechtsänderung ordnungspolitisch äußerst problematisch. Saubere Vergabeverfahren können nicht übers Knie gebrochen werden. Das heißt: die öffentliche Hand investiert zusätzlich Milliarden, setzt aber die Regeln weitgehend außer Kraft, die für eine faire, transparente und wettbewerbsorientierte Vergabe sorgen.

01-14_Bew_Vergabe-Konjunkturprogramm.pdf 01-14 Bew Vergabe-Konjunkturpr... (Größe: 78 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 14.01.09)