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29. Januar 2009

Zukunftsinvestitionsgesetz der Bundesregierung - Gießkanne statt nachhaltiger und zielgerichteter Investitionen

Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes stellt der Bund 10 Mrd. Euro im Rahmen eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfond" zur Verfügung, das die Länder mit 3,3 Mrd. Euro aufstocken sollen.
Abgelegt unter: Kommunales

Das Investitionsprogramm der Bundesregierung ist weder nachhaltig noch zielgerichtet. Die Investitionsbereiche sind nur grob umrissen. Da weder Standards vorgegeben noch gezielte Investitionsprogramme aufgelegt werden, wird der ökologische Zugewinn der Investitionen fraglich sein. Vorgaben des Bundes für die Verwendung der Gelder sind in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern festgelegt worden. Aber auch hier fehlen Standards und eine Abgrenzung der Investitionsbereiche. In meiner ersten Stellungnahme bewerte ich Gesetz und Verwaltungsvereinbarung und zeige auf, was zu tun ist, damit die Investitionen in den Kommunen nachhaltig fließen.

01-29_SN_Zukunftsinvestitionsgesetz.pdf 01-29 SN Zukunftsinvestitionsg... (Größe: 93 KB, Typ: pdf, Zuletzt geändert: 29.01.09)