Für eine transparente und lebendige Demokratie

9. Juni 2016

[caption id="attachment_204" align="alignnone" width="600"] © Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/ photothek[/caption]

In Zeiten, in denen die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung einen Höhepunkt erreicht und das Vertrauen vor allem in die regierenden Parteien stark abnimmt, werden die Schattenseiten einer großen Koalition in einer parlamentarischen Demokratie offensichtlich. Denn die parlamentarische Demokratie lebt von einer lebendigen Debatte, von einem öffentlich erkennbaren Austausch und Streit um die besseren Argumente und einer transparenten Entscheidungsfindung.

Die Scheu vor Transparenz und Öffentlichkeit ist dieser Regierungskonstellation eingebaut: Wenn 80 Prozent der Abgeordneten einer Drei-Parteien-Koalition angehören, die sich untereinander in aller Regel nicht einig ist, dann verlagert sich die politische Auseinandersetzung in den vorparlamentarischen Raum.

Der richtige Ort aber, um die unterschiedlichen politischen Positionen darzulegen, zu argumentieren und darüber öffentlich zu debattieren und zu streiten, ist das Parlament. Doch genau hier werden die Debatten im Plenum, schon weil die Redner der Koalitionsfraktionen die meiste Redezeit haben, von dem zur Schau gestellten Konsens der Koalition dominiert. Langatmige Selbstbeweihräucherung wird abwechselnd von Abgeordneten einer der Koalitionsparteien vorgetragen. Die politischen Positionen der größten Parteien im Parlament verschwimmen und Streit wird hinter den verschlossenen Türen im Kanzleramt beigelegt: Für die politische Kultur einer parlamentarischen Demokratie ist das Gift.

Dabei ist es gerade in repräsentativen Demokratien essentiell wichtig, dass die Wählerinnen und Wähler die Abwägungs- und Entscheidungsprozesse vor allem des Gesetzgebers, also des Parlamentes, nachvollziehen können. Wollen wir, dass die Bevölkerung wieder mehr Vertrauen in ihre gewählten Abgeordneten zurück gewinnt, wäre es von zentraler Bedeutung, den Streit um die besseren Argumente, die Debatten und die Entscheidungsfindungsprozesse transparenter zu machen. Und diese Transparenz geschieht durch Öffentlichkeit.

Aber gerade wenn es darum geht, die Prozesse wichtiger Entscheidungsfindungen öffentlicher zu machen, blockiert die Koalition aus Union und SPD. Den Wählerinnen und Wählern wird damit eine wichtige Möglichkeit genommen, ihre gewählten Volksvertreter kontrollieren zu können.

Ganz aktuell zeigt die Blockade von Union und SPD bei zwei Vorhaben der Oppositionsfraktionen, dass die Koalition offensichtlich kein Interesse daran hat, ihre politischen Entscheidungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu machen.

 

Für eine lebendige und öffentliche Debatte

Gemeinsam mit der der Linken setzt sich die grüne Bundestagsfraktion dafür ein, dass Ausschusssitzungen in Zukunft grundsätzlich öffentlich tagen sollen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Denn in unserem Grundgesetz steht festgeschrieben: „Der Bundestag verhandelt öffentlich“. Doch die Geschäftsordnung des Bundestages schränkt diesen Grundsatz ein. Ausschusssitzungen tagen danach grundsätzlich nicht öffentlich und nur im Einzelfall öffentlich. Und mehr noch: Union und SPD haben in dieser Legislaturperiode dafür gesorgt, dass Ausschüsse, die zuvor im Einvernehmen aller öffentlich getagt haben, nun für die generelle Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich sind.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass Demokratie ohne eine Öffentlichkeit undenkbar ist. Wenn wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger die demokratischen Prozesse und Entscheidungen besser nachvollziehen und bewerten können, dann sind verschlossene Türen der Ausschusssitzungen falsch. Denn die Ausschüsse sind der Ort, an dem wesentliche Teile des demokratischen Prozesses der Gesetzgebung ablaufen: Hier werden die Gesetzesvorlagen inhaltlich beraten, hier findet das Verhandeln von Argumenten und Gegenargumenten statt, auch über Fraktionsgrenzen hinweg. Und hier debattieren die Abgeordneten, während im Plenum nur das Ende dieses Diskurses auch meist nur noch in Grundzügen für die Öffentlichkeit erkennbar wird.

Die Logik des gemeinsamen Antrags von Linken und der grünen Bundestagsfraktion ist, dass das was vertraulich ist, auch vertraulich bleiben muss. Was nicht vertraulich beraten werden muss, das ist öffentlich. Und wer die Nichtöffentlichkeit einer Ausschusssitzung fordert, der muss erklären können warum.

Wer das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der parlamentarischen Debatte nicht ernst nimmt und das Herstellen der Öffentlichkeit als „Showveranstaltung“ abtut, der hat nicht verstanden, worum es uns mit dieser Initiative geht.

 

Für eine transparente Interessenvertretung

In einer pluralistischen Gesellschaft ist es legitim, dass zahlreiche betroffene Gruppen ihre Wünsche oder Sorgen im Gesetzgebungsprozess zur Sprache bringen wollen. Doch der Einfluss von Interessensgruppen, bzw. Lobbyisten, muss transparent sein und nach klar definierten Regeln erfolgen. Durch die Herstellung von Transparenz können unlautere Einflüsse neutralisiert und ein böser Schein von vornherein vermieden werden. Doch gerade was die Transparenz von Lobbyismus angeht, ist Deutschland ins Hintertreffen geraten. Wie Transparency International ermittelt hat, kommt Deutschland von 19 untersuchten EU-Staaten und –Institutionen gerade mal noch auf den 16. Platz.

In einer repräsentativen Demokratie sollten Wählerinnen und Wähler die Abwägungsprozesse von Regierung und Parlament nachvollziehen können. Und sie haben ein Recht zu erfahren, wer neben den gewählten Abgeordneten auf Gesetze Einfluss nimmt. Die Einführung eines Lobbyregisters ist eine zentrale Maßnahme um Einfluss von außen transparent zu machen. Die Bürgerinnen und Bürger könnten dann klar nachvollziehen: Wer wirkt auf die eine oder andere Art an der Gesetzgebung mit? Wenn die Beteiligung von Interessensvertretern hinter verschlossenen Türen undurchschaubar bleibt und die Bevölkerung Entscheidungen nicht nachvollziehen kann, besteht das Risiko, dass das Vertrauen in die Politik schwindet. Denn Vertrauen in gewählte Abgeordnete setzt in einer repräsentativen Demokratie voraus, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Abgeordneten kontrollieren können. Und die Voraussetzung für diese Kontrollmöglichkeit ist wiederum Transparenz.

Die grüne Bundestagsfraktion hat einen Antrag für ein gesetzliches, verbindliches Lobbyregister vorgelegt. Verbände, Vereine, Unternehmen, Gewerkschaften, Kirchen und weitere Institutionen müssten sich in dieses verbindliche Register eintragen, wenn sie die Absicht haben, Entscheidungen und Abläufe der Regierung und des Parlamentes zu beeinflussen. Das Register wäre öffentlich einsehbar. Sie enthielt Informationen über die handelnden Interessensvertreter, deren Interessengebiete und die finanziellen Aufwendungen. Außerdem würde über ein sogenanntes Footprint-Prinzip erkennbar, an welchen Vorlagen der Regierung Lobbyisten mitgewirkt haben.

Aber auch beim Lobbyregister blockieren Union und SPD.

Ich frage mich: Warum verstehen wir als Parlamentier nicht, dass es in unser aller Interesse sein sollte, ein solches Register endlich verbindlich einzuführen und uns damit an anderen Staaten, die mit einem gesetzlichen und verbindlichen Lobbyregister sehr gute Erfahrungen gemacht haben, ein Beispiel zu nehmen? Die Herstellung von mehr Transparenz und Öffentlichkeit ist kein Problem. Und mehr Öffentlichkeit schafft nicht weniger Vertrauen in die Politik, sondern mehr.