CETA: Bundestag muss am Entscheidungsprozess beteiligt sein

29. Juni 2016

Angesichts der Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel und Kommissionspräsident Juncker zur Ratifizierung des CETA-Abkommens ohne Beteiligung der Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten erklärt die Bielefelder Abgeordnete Britta Haßelmann und Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagesfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Wir brauchen jetzt eine klare Ansage von Angela Merkel gegenüber dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, zu der Entscheidung, ohne Beteiligung des Bundestages das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) allein auf EU-Ebene zu beschließen.

Die Ankündigung von Angela Merkel, den Bundestag um ein „Meinungsbild“ zu bitten, sagt nichts über eine verbindliche Einbindung des Bundestages bei allen Entscheidungen der Bundesregierung im EU-Ministerrat aus. Seit Monaten verweigert uns die Bundesregierung klare Aussagen dazu, wann CETA im Rat beschlossen wird und wie sie ein geordnetes parlamentarisches Beratungsverfahren im Bundestag gewährleisten will. Das ist nicht hinnehmbar und der Brisanz des Abkommens unangemessen.

Die Bundesregierung darf eine vorläufige Anwendung von CETA nicht genehmigen. So wie CETA jetzt verhandelt ist, drohen Klageprivilegien für Konzerne, Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge, eine Aushöhlung des Vorsorgeprinzips und damit eine empfindliche Schwächung des Verbraucher- und Umweltschutzes."

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