29. September 2016
Die Bundesregierung überlässt es anscheinend der EU-Kommission „Klarstellungen“ zu #CETA zu formulieren.
Noch vor einer Woche, als die Koalition Gabriel das „Go“ für die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung im Ministerrat gab, standen „formelle Klarstellungen“ zwischen der EU und Kanada im Vordergrund der Debatte, um Mängel an dem Abkommen mit Kanada auszuräumen.
Das gemeinsame Papier mit der kanadischen Handelsministerin Freeland, auf das Gabriel hinweist, enthält keine substantiellen Formulierungen zu den notwendigen Korrekturen am Abkommen in Bezug auf die Herausnahme der kommunalen Daseinsvorsorge aus dem Investitionsschutzkapitel. Damit bleibt das Risiko von Investorenklagen gegen kommunale Entscheidungen bestehen.