24. März 2017
Es ist grundsätzlich ein kluger Vorschlag, die Leitung einer konstituierenden Sitzung in erfahrene Hände zu legen. Die Landtage in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben damit gute Erfahrungen gemacht. Der Zeitpunkt dieses Vorschlages ist aber der falsche. Wir halten nichts davon, eine bewährte Regelung im Hauruck-Verfahren zum Ende einer Legislaturperiode über Bord zu werfen und so den Eindruck zu erwecken, es gebe einen direkten Zusammenhang mit der anstehenden Wahl. Natürlich wäre es eine Zumutung, wenn ein Rechtsnationalist eine Parlamentssitzung eröffnen würde, doch wir sind überzeugt: unser Parlament und unsere Demokratie halten das aus. Das Parlament wird, wenn es dazu kommt, souverän und selbstbewusst damit umgehen. In jedem Falle muss klar sein: Wer im Deutschen Bundestag spricht, muss dies eindeutig auf dem Boden unseres Grundgesetzes und unserer Rechtsordnung tun.