Verpackungsgesetz passiert den Bundestag

3. April 2017

Eigentlich sollte es ein Wertstoffgesetz werden. Doch CDU/CSU und SPD sind unter dem Lobby-Druck eingeknickt. Die Kommunen sind bei der Sammlung ebenfalls leer ausgegangen.

Verbraucherfreundliche und ökologische Abfallpolitik sind anders aus: Dabei sind Union und SPD ganz gut gestartet. In ihrem im Koalitionsvertrag hatten sie ein ökologisches Wertstoffgesetz vereinbart. Das  ursprüngliche Ziel - nicht nur Verpackungen zu sammeln, sondern auch sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen, wie die Bratpfanne oder das Bobbycar - war richtig. Es wird seit langem von Umweltverbänden, Bundesländern, Kommunen und uns Grünen gefordert. Denn wenn wir es mit der Kreislaufwirtschaft ernst meinen, dann muss der Abfall nach Materialien, also Metall, Kunststoffen, Papier und Glas getrennt werden. Aber eben nicht wie bisher nach Produkten bzw. Verpackungen. Und auch nicht durch zwei getrennte Systeme. Denn heute sind die sog. Dualen System für die Verpackungen zuständig und die Kommune für den Restmüll. Eine Wertstoffsammlung hätte diese Verwertungslücke gestopft. 450000 Tonnen zusätzliche Materialen könnte man auf diese Weise der Verwertung zuführen. Doch daraus ist nicht geworden.

Stoffgleiche Nichtverpackungen werden somit weiterhin nicht in die Kreislaufwirtschaft integriert, und das Kompetenzchaos zu Lasten der Kommunen in der Wertstoffsammlung bleibt bestehen. Im Prinzip wurde die alte Verpackungsverordnung nur in ein Gesetz überführt und dafür gesorgt, dass die Unternehmen, die von den Dualen Verwertungssystem profitieren, sich in einer zentralen Stelle demnächst selbst kontrollieren. Statt die Sammlung endlich für alle transparent neu zu organisieren, haben Union und SPD die krisengeschüttelte Struktur der Dualen Systeme zementiert. Zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die es ja am Ende bezahlen dürfen.

In letzter Minute wurden von der Koalition noch Änderungen am Gesetz vorgenommen. So konnte mehr Rechtssicherheit bei den kommunalen Rahmenvorgaben für die Zusammenarbeit mit den Dualen Systemen erzielt werden. Zu einer Streichung des neuen Herausgabeanspruchs von Papier-Pappe-Karton Anteilen - wie auch von kommunalen Spitzenverbänden gefordert -  konnten sich Union und SPD allerdings nicht durchringen. Die Dualen Systeme können dies künftig gegenüber den Kommunen einfordern.  Eine weitere Weichenstellung wurde durch die Umwandlung von einer Verordnung in ein Einspruchsgesetz vorgenommen. In Zukunft wird der Bundesrat nicht mehr gegensteuern können, wenn der kommunalen Sammlung noch mehr Wertstoffe entzogen und den Dualen Systemen zugeführt werden. Auf diese Weise kann künftig sukzessive die Privatisierung des Hausmüll vorangetrieben werden. Das ist nicht akzeptabel!

Unterm Strich bleibt festzuhalten: Dieses Gesetz bringt uns keine bürgerfreundliche Wertstoffsammlung aus einer, nämlich der kommunalen Hand und leistet keinerlei Anreize für dringend benötigten Ressourcenschutz und die Abfallvermeidung.

Vorschläge zu einem Wertstoffgesetz haben wir schon in 2015 dem Bundestag vorgelegt.

Wir wollen:

  • Eine klare Zuständigkeit auf Ebene der Kommune. Denn die Menschen vor Ort müssen sich dort an jemanden wenden können, wenn es mit der Müllsammlung nicht klappt.
  • Eine einfache und praktische Mülltrennung. Plastik oder Metalle in zwei unterschiedlichen Behältern zu sammeln, um sie dann in zwei unterschiedlichen Systemen weiter zu behandeln macht keinen Sinn. Dies ist aber weiterhin Standard in vielen Regionen. Wir wollen ein zweites Leben für die Plastikente und nicht ihre Verbrennung.
  •  Stabile Gebühren bei der Müllabfuhr. Wir halten es für falsch, dass derjenige Abfall (zum Beispiel Papier), der einfach zu Geld gemacht werden kann, der öffentlichen Hand entrissen wird.
  • Eine staatliche Überwachung und keine reine Selbstüberwachung derjenigen, die den Verpackungsmüll zu verantworten haben. Wir wollen, wie auch vom Bundeskartellamt gefordert, dass diese Überwachung weiterhin staatlich erfolgt. Hierzu muss die eingeführte „Zentrale Stelle“ mit hoheitlichen Befugnissen unter dem Dach des Umweltbundesamtes eingerichtet wird.
  • Eine wirkliche Ökologisierung der Lizenzentgelte für Verpackungen. Wer zum Beispiel wenig Verpackungsmüll verursacht oder aber seine Verpackungen zurücknimmt soll weniger zahlen, als derjenige der weiterhin gedankenlos die Welt vermüllt.

Antrag (Bündnis 90/Die Grünen): Wertstoffgesetz jetzt vorlegen (Drs. 18/4648 vom 20.4.2015/.pdf)

Siehe auch meine Rede zur 2./3. Lesung des Verpackungsgesetzes im Bundestag und die Bewertung des Verpackungsgesetzentwurfes von Peter Meiwald und mir.