7. November 2017
„Heute ist ein guter Tag für die Stärkung der Rechte des Parlaments. Die Bundesregierung kann sich nicht einfach mit dem Verweis auf privatisierte Staatsunternehmen auf Geheimhaltung berufen. Das Parlament muss in Zukunft auch in diesem Bereich umfassend informiert werden.
Und das ist gut so.“
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts und das Urteil finden Sie hier