Information zur Abgeordnetenentschädigung/zum Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes

15. Dezember 2017

Über Jahre wurde öffentlich darüber gestritten, wie die Höhe der Abgeordnetenentschädigung sein soll, wer sie festlegt und wie eine Erhöhung von Bezügen stattfindet. Im Jahr 2011 wurde eine Unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die dem Parlament mit der Drucksache 17/12500 Empfehlungen vorgelegt hat. Dazu wurden in der letzten Legislaturperiode Beschlüsse im Bundestag gefasst. In der neuen Wahlperiode muss der Bundestag diese Beschlüsse verlängern.

Die jährliche Anpassung der Höhe der Abgeordnetenentschädigung führt zu einer angemessenen, die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichernden Entschädigung. Nach einhelliger Auffassung der unabhängigen Kommission wurde eine angemessene Entschädigung in dem bis 2014 geltenden Abgeordnetengesetz nicht erreicht. Die Anpassung ist an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt, indem die Abgeordnetendiäten entsprechend dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex steigen. Die Bezugnahme auf den allgemein verwendeten Nominallohnindex kann den Vorwurf der „Selbstbedienung“ entkräften. Das Verfahren führt damit zu einer transparenten, für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbaren Erhöhung. Die Indexierung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine eigene, öffentliche und nachvollziehbare Entscheidung des Parlaments über die Entschädigung.

Eine Reform der Altersversorgung haben wir Grüne seit Jahren angemahnt. Sie ist nötig. Hier gab es bislang keine Bereitschaft der anderen Fraktionen zu Veränderungen. Wir werden dazu erneut parlamentarisch aktiv werden. Aber das stand nicht zur Abstimmung. Das von der unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts diskutierte „Bausteinmodell“ für die Altersversorgung muss der Bundestag ernsthaft prüfen. Hierdurch würden Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert sowie über eine Zusatzversorgungskasse (ähnlich einer betrieblichen Altersversorgung) abgesichert. Daneben müssten sie in gewisser Höhe Eigenvorsorge betreiben. Dieses Modell entspräche der Altersversorgungsrealität der Bevölkerung eher als eine beamtenrechtsähnliche Versorgung nach dem derzeitigen Modell.

Dazu Britta Haßelmann: "Eine Unabhängige Kommission hat im Jahr 2013 Empfehlungen zu einer Reform der Abgeordnetendiäten abgegeben um mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu erreichen. Der jetzige Mechanismus folgt diesen Empfehlungen, weswegen wir dem Beschluss im Bundestag zustimmen werden. Allerdings wollen wir, dass die Altersversorgung der Abgeordneten reformiert wird. Sie muss stärker an die Realität von Altersbezügen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angelehnt werden.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bericht und Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Drucksache 17/12500

Die Website des Bundestages zur Höhe der Entschädigung der Abgeordneten

Süddeutsche Zeitung vom 13.12.2017 zur Abgeordnetenentschädigung

Faktencheck der Rheinpfalz vom 15.12.2017 zur Abgeordnetenentschädigung

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