11. April 2018
Zu den Plänen der Bundesregierung per Grundgesetzänderung die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken erklärt Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:
Die Bundesregierung darf beim sozial-gebundenen Wohnungsbau nicht nur ankündigen, sondern muss bei den dringend nötigen zweckgebundene Investitionen auch wirklich tätig werden. Es war klar, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, wie das Baukindergeld und eine Neuauflage der Sonderabschreibung „AFA“, die wirkliche Probleme am Wohnungsmarkt nicht lösen können. Die aktuellen Zahlen sind alarmierend. In 77 Großstädten fehlen über eine Millionen Wohnungen. Diese Herkulesaufgabe können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen.