Psychische Erkrankungen - Entstigmatisierung statt Kriminalisierung

9. Mai 2018

Die Diskussion um den Gesetzentwurf des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes der CSU Bayern zeigt deutlich: der Bedarf einer politischen Debatte über die Entstigmatisierung von Psychischen Erkrankungen ist groß. In Deutschland leidet jedes Jahr rund jeder dritte Erwachsene an mindestens einer psychischen Störung. Psychische Erkrankungen treffen viele Menschen – häufig auch völlig unerwartet. Anstatt Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen anzubieten, wird ihnen im Gesetzentwurf der CSU in Bayern unterstellt, ein Sicherheitsproblem für unsere Gesellschaft zu sein. Es ist absolut falsch, psychische Erkrankungen mit gemeingefährlichem Verhalten gleichzusetzen. Dabei hätte die CSU  eigentlich Regeln dafür schaffen sollen, Menschen in akuten psychischen Krisen zeitweise in einer psychiatrischen Einrichtung zu behandeln - wenn dies erforderlich ist, um sie selbst oder Dritte zu schützen, etwa bei akuter Suizidgefahr.

Durch die aktuelle Politik der CSU zieht sich eine schwarze Linie: Ein potenziell „gefährlicher“ Mensch soll frühzeitig identifiziert, engmaschig überwacht und unter geringen Voraussetzungen eingesperrt werden. Diese Linie hat  nun auch vor Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nicht Halt gemacht. Mit dem ersten Entwurf des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes hat die CSU gezeigt, was für ein Menschenbild sie von psychisch erkrankten Menschen hat –  für die CSU sind sie sogenannte Gefährder und müssten auch so behandelt werden. Die CSU definiert in ihrem ersten Entwurf die Betroffenen zu einer Gefahr um – mit drastischen Folgen für deren Leben. Schon die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe von Menschen setzt nach den Vorstellungen der CSU wesentliche Grundrechte für den Einzelnen außer Kraft.  Dabei gilt laut Grundgesetz für jede und jeden von uns: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Seit den 1970er Jahren wurde die psychiatrische Versorgung reformiert. Eine Unterbringung in einer Psychiatrie, freiheitsentziehende Maßnahmen und mögliche Zwangsbehandlungen sind seitdem nicht mehr eine polizeirechtliche Maßnahme im Sinne des Wegsperrens, sondern werden mit viel mehr Sensibilität für Menschenwürde und für Grundrechte behandelt. Die gemeindepsychiatrische Versorgung hat nun eine wohnortnahe, ambulante Hilfe und Integration für psychisch kranke Menschen zum Ziel.  Das psychiatrische System und ambulante Hilfen dienen primär der Krisenintervention. Denn nur durch schnelle, flächendecke und erreichbare Hilfe für Betroffene ist es überhaupt möglich, dass Krisen schnell als das erkannt und behandelt werden, was sie eigentlich sind: medizinische Notfälle.

Was wir deshalb brauchen, ist mehr Akzeptanz von und Information über psychische Erkrankungen. Denn je größer die Angst vor Stigmatisierung und Autonomieverlust ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen sich nicht mehr trauen werden, offen über ihr Leid und ihre Beeinträchtigung zu sprechen oder psychiatrische Hilfen überhaupt noch in Anspruch zu nehmen. Das gilt auch für alle anderen in unserer Gesellschaft: Nichtwissen fördert Angst, Ausgrenzung und Stigmatisierung. Das wiederum führt dazu, dass Behandlungserfolge ausbleiben und Integration scheitert. Dabei kann durch rechtzeitige Hilfe vermieden werden, dass Menschen sich selbst oder andere gefährden. Der Besuch beim Psychiater, der Psychotherapeutin, dem Krisendienst oder der Beratungsstelle müssen für Betroffene so selbstverständlich werden, wie der Arztbesuch bei einem Beinbruch.

Statt Zwang und Stigmatisierung setzen wir Grünen auf niederschwellige Hilfsangebote, eine Stärkung der Suizidprävention und den Ausbau ambulanter Hilfen. Wir brauchen Behandlungsformen, die auf Freiwilligkeit basieren. Wir brauchen Versorgungsangebote, die es ermöglichen, Menschen in akuten Krankheitsphasen frühzeitig aufzufangen, damit Klinikaufenthalte gar nicht erst nötig werden. Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen auf Augenhöhe erfolgen. Ganz wichtig ist es, Angehörige stärker mit einzuziehen. Denn mehr Sicherheit und weniger Stigmatisierung für alle erreichen wir nicht durch mehr Zwang und Überwachung, sondern nur durch schnellere Hilfe und mehr Akzeptanz. Die lautstarke Kritik an dem Gesetzentwurf macht eins ganz deutlich: die Mehrheit unserer Gesellschaft ist in der Debatte längst weiter als die CSU. Das musste nun auch die CSU durch den deutlichen Gegenwind, den sie bekommen hat, erkennen. Sie kommen nun nicht drum herum, Änderungen vorzunehmen. Die Unterbringungsdatei und auch Querverweise zum Maßregelvollzug sollen laut Ankündigung der CSU aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Ob die Intention am Gesetzentwurf sich dadurch grundlegend ändert und es zu einem echten Hilfe-Gesetz kommt, bleibt fraglich. Es bleibt die Sorge, dass der Auftrag für schnelle Hilfe und Entstigmatisierung hinten runter fällt.

Britta Haßelmann MdB, Dr. Manuela Rottmann MdB, Maria Klein-Schmeink MdB