5. Juli 2018
Britta Haßelmann: "Es gibt eine besondere Begründungs- und Darlegungspflicht dafür, wenn man den Rahmen der Parteienfinanzierung verändert. Und genau das hat die große Koalition mit ihrem dreisten Verfahren nicht gemacht. Wir glauben, dass hier dem Anspruch, den das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auferlegt hat, nicht nachgekommen wird."