Wir klagen auf Akteneinsicht

10. Oktober 2018

Die Grüne Bundestagsfraktion hat heute beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Mit der Klage verteidigen die Grünen im Bundestag das Informationsrecht des Parlamentes und damit letztlich auch das der Öffentlichkeit. Eine der zentralen Aufgaben der gewählten Abgeordneten ist es, die Bundesregierung zu kontrollieren. Und das Informationsrecht der Abgeordneten ist dafür von grundlegender Bedeutung. Dennoch mauert die Bundesregierung immer wieder, um sich der parlamentarischen und öffentlichen Kontrolle zu entziehen.

 

Sowohl bei der Kreditvergabe an Air Berlin als auch beim Großprojekt „Stuttgart 21“ ist es von großem öffentlichem Interesse, ob die Bundesregierung mit ihren Entscheidungen dem Bund finanziell geschadet hat – und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern. Zu diesen Fragen hat die Bundesregierung von der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) Gutachten erstellen lassen. Die Bundesregierung weigert sich allerdings, Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion Fragen zu diesen Gutachten zu beantworten. Über eine Kleine Anfrage wollten sie herausfinden, ob und welche finanzielle Schäden entstanden sind und ob diese hätten verhindert werden können.

 

"Abgeordnete haben sowohl das Recht, wie auch die Pflicht, die Bundesregierung wirkungsvoll zu kontrollieren. Es kann nicht sein, dass uns das Recht als Abgeordnete verweigert wird, während wir als Bürger über das Informationsfreiheitsgesetz dieses Recht haben. Dies behindert uns Abgeordnete in der Wahrnehmung unserer Informations- und Kontrollrechte. Die Verweigerungshaltung der Regierung ist nicht nur völlig aus der Zeit gefallen, wir halten sie auch für verfassungswidrig." (Britta Haßelmann)

 

Die Bundesregierung greift bei ihrer Geheimhaltungstaktik auf eine Begründung zurück, die heute nicht mehr zeitgemäß ist. Sie behauptet, nach der Verfassung dürften Abgeordnete zwar Fragen stellen, einen Anspruch auf Kenntnis des konkreten Wortlauts von Akten oder Gutachten hätten sie jedoch nicht. In Zeiten, in denen auch Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich staatliche Akten einsehen dürfen, wird dies den heutigen Ansprüchen an eine transparente Demokratie nicht mehr gerecht. Dafür braucht es Transparenz, gerade bei wichtigen Entscheidungen mit großem öffentlichem Interesse. Nur so kann gewährleistet werden, dass am Ende Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungen der demokratischen Institutionen nachvollziehen können.

Mit der Klage legen wir Grünen im Bundestag erneut dem Bundesverfassungsgericht eine Musterkonstellation zur Prüfung vor, die für viele andere Bereiche der parlamentarischen Kontrolle wichtig sein kann. Uns geht es darum, dass die parlamentarische Kontrolle nach dem Grundgesetz  den heutigen Ansprüchen im 21. Jahrhunderts entspricht.