25. Februar 2019
Am Donnerstag wurde das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung zu einer Ermöglichung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Bildung mit überwältigender Mehrheit angenommen. Jetzt kann der Digitalpakt Schule endlich umgesetzt werden. Auch in den Bereichen des Regionalverkehrs, des sozialen Wohnungsbaus und bei der Bildungsinfrastruktur ist eine Kooperation in Zukunft möglich. Am 15. März muss der Bundesrat der Änderung des Grundgesetzes noch zustimmen. Nun steht die Tür für eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung weiter offen.