Für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts

13. März 2019

Bislang wurden Menschen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, grundsätzlich von Wahlen ausgeschlossen. Dieser generelle Ausschluss betreuter Menschen von Wahlen ist verfassungswidrig. Alle Menschen sollen unabhängig ihrer Behinderung das Recht haben zu wählen. Und den Menschen, die Unterstützung benötigen, muss diese auch gewährleistet werden.

Zum Antrag der Koalition "Für die Einführung eines inklusiven Wahlrechts" erklären Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

„Union und SPD liefern beim inklusiven Wahlrecht ein blamables Schauspiel. Ohne den Druck durch unseren Gesetzentwurf und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hätten die Koalitionsfraktionen zeitnah gar nichts gemacht. Doch weil sie bis Freitag, wenn unser Gesetzentwurf im Plenum abgestimmt wird, keinen eigenen mehr hinkriegen, legen sie nur einen unverbindlichen Antrag vor - um sich nicht gänzlich ins Aus zu schießen. Wenn Union und SPD die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse wirklich aufheben wollten, dann könnten sie am Freitag einfach unserem Gesetzentwurf zustimmen.

Denn wenn wir alle Hebel in Bewegung setzen, könnten wir immerhin die Ausschlüsse vom aktiven Wahlrecht noch bis zur Europawahl aufheben. Wenn Union und SPD kurzfristige Änderungen mit Verweis auf die Empfehlungen der Venedig Kommission ablehnen, soll das nur vom eigenen Unvermögen ablenken. Hier geht es um nichts weniger als die Umsetzung eines Grundrechts.“

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