Ein lebendiges Parlament gestalten

14. März 2019

Auszüge aus der Rede vom 14. März 2019 im Deutschen Bundestag zur Amtszeit des/der BundeskanzlerIn.

"Ich glaube, wenn man über die Akzeptanz unserer lebendigen Demokratie und über den lebendigen Parlamentarismus sprechen will, dann sollte man über die repräsentative Demokratie und ihre Ergänzung durch Bürgerbeteiligung reden und über die Frage: Wie können wir Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitwirkungsrechte geben?

Wir sollten über Fragen von Kontrolle reden, meine Damen und Herren; denn ich glaube, dass gerade die Frage der Kontrollfunktion und des Spannungsverhältnisses des Parlamentes insgesamt gegenüber der Regierung eine ganz zentrale Frage für den lebendigen Parlamentarismus ist, für unser Parlament insgesamt und für das Spannungs- und das Machtverhältnis zwischen einer Bundesregierung und einem lebendigen Parlament.

Da gibt es viele Fragen, die zu diskutieren wären: Wie ist es zum Beispiel mit der Kontrolle der Geheimdienste? Wie ist es mit der Kontrolle der vielen Gesellschaften des Bundes? Ich erinnere nur daran, dass wir in der Vergangenheit unsere parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber der Bahn vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen mussten. Wir diskutieren aktuell über die vielen Versäumnisse in der Bahnpolitik. Wir als Parlament mussten erst mal beim Bundesverfassungsgericht unsere, aus meiner Sicht selbstverständlichen Kontrollrechte gegenüber der Bahn durchsetzen. Ich bin sehr froh, dass diese Entscheidung so getroffen wurde. Ich glaube, dass es für ein lebendiges Parlament wirklich relevant wäre, solche Fragen zu diskutieren. Das gilt auch für Fragen der Transparenz im Hinblick auf ein Lobbyregister und im Hinblick auf einen legislativen Fußabdruck: Wer wirkt an Gesetzgebungen mit? Wie entsteht ein Gesetz? Wie viele externe Einflussnahmen gibt es?"

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